Das Gfrett mit den Hampelmännern

SCHWIERIGKEITEN BEI DER EINRICHTUNG EINES GEWALTMONOPOLS IN DER UKRAINE
Pläne für ein Schachspiel, das in ein Theaterstück ausartet
Die maßgeblichen Politiker der EU haben sich die Sache recht einfach vorgestellt: Man bringt einen widerspenstigen Politiker entweder zur Räson, oder man setzt ihn ab und installiert eigene Hampelmänner, die alles unterschreiben, was man ihnen vorlegt, und es dann auch umsetzen. Die Ukraine wurde also betrachtet und behandelt wie eine Bananenrepublik, bei der man nach Belieben die Herrschaft auswechseln und sich darüber einen uneingeschränkten Zugriff auf das Land verschaffen kann.
Nur daß die Ukraine etwas groß ist für ein solches Verfahren, und nicht nur im angepeilten Hinterhof der EU liegt, sondern auch im Vorhof Rußlands.
Zunächst lief alles nach Plan: jugendliche Massen zogen auf die Straße, besetzten einen zentralen Platz der Hauptstadt, machten Zoff, bis schließlich der Präsident verschwand. Man erinnere sich an Georgien, Tunesien, Ägypten, – alles schon einmal dagewesen. Auch die 100 Toten auf dem Maidan, von denen man bis heute nicht weiß, wer sie erschossen hat, paßten ins Bild. Je mehr Opfer, um so besser die Sache, für die gekämpft wird. Freedom and Democracy sind endlich ordentlich zu implementieren, sapperlot!
Aber schon damals lief etwas aus dem Ruder. Es stellte sich heraus, daß die EU und die USA nicht an einem Strang zogen. Jeder hatte andere Hampelmänner in der Schachtel, die er bei Bedarf herausziehen und installieren wollte. Und so läuft das ganze Theater, das der Öffentlichkeit von den Medien seither präsentiert wird, sehr unharmonisch ab.
Die ersten Wahlen liefen noch nach Plan. Das in der Schublade bereitliegende Ergebnis wurde herausgezogen, der Öffentlichkeit präsentiert, alle klatschten Beifall, und der vorgesehene Ober-Hampelmann nahm seinen Platz ein.
Die anderen Hampelmänner gaben natürlich keine Ruhe, und hinter den Kulissen wurde alles mögliche verschoben, ein Goldschatz hin, Waffen her, Parlamentssitze hin, Parteigründungen und -verbote her, und es formierten sich auch bewaffnete Störer, die Fäden zu kappen drohten.
Bei den nächsten Wahlen ging es dann schon ganz ordentlich durcheinander. Verschiedene eilends aufgestellte Kulissen fielen um. Eine niedrige Wahlbeteiligung, lauter mehr oder weniger einbeinige Hampelmänner, die dennoch versuchen, den anderen ein Haxl zu stellen, und hinter den Kulissen nervöse Strippenzieher, die die berechtigte Befürchtung hegen, daß bei der Show bald einmal das Licht ausgehen könnte. Und ein sehr sehr unberechenbares Publikum, was die immerhin 43 Millionen Einwohner der Ukraine betrifft.
An zwei Vereinbarungen zeigt sich, daß es keine gute Idee war, mit der Ukraine eine solche Vorstellung zu inszenieren, und zu glauben, Rußland würde – unter etwas wirtschaftlichem Druck und heftigem Säbelgerassel – dabei zuschauen. Die eine dieser Vereinbarungen ist das sogenannte
Abkommen von Minsk,
das am 5. September in Minsk unterzeichnet wurde.
Dieses Abkommen umgibt von Anfang an ein Mysterium. Unseren Medien ist nicht zu entnehmen, worum es dabei gegangen ist und wer es unterzeichnet hat. Man hört und liest nur ständig „laut dem Abkommen von Minsk“, „entgegen dem Abkommen von Minsk“, „Verstöße gegen“, usw.
Zunächst einmal ein paar Infos:
Am 5. September wurde in Minsk ein aus 12 Punkten bestehendes Protokoll unterzeichnet, dessen englische Übersetzung sich hier findet.
Unterzeichnet wurde es von: Heidi Tavigliani als Vertreterin der OSZE, die die Implementierung dieser 12 Punkte überwachen soll.
Leonid Kutschma, dem ehemaligen Präsidenten der Ukraine, unter dem sich das ukrainische Oligarchen-System so richtig ausgebildet hat und der offenbar deshalb als der geeignete Vertreter der Kiewer Politikermannschaft von ihnen ernannt wurde. Kutschma, der als Präsident nicht den besten Ruf hatte, genoß es sichtlich, hier als elder statesman die Friedenstaube spielen zu können. Wie sich aber im Nachhinein herausstellte, hat sein Wort kein Gewicht.
der russische Botschafter in der Ukraine, Michail Subarow
die Vertreter der Volksrepubliken Donetsk und Lugansk, Alexandr Sachartschenko und Igor Plotnitzki.
Der Pferdefuß bestand in der Person der Unterzeichner. Die Regierung in Kiew unternahm alles, um eine Einbeziehung der Vertreter der Aufständischen zu vermeiden, da das einer formellen Anerkennung von deren Status gleichgekommen wäre. Rußland bestand jedoch auf der Einbeziehung der Akteure vor Ort, ohne die jedes Abkommen von vornherein sinnlos gewesen wäre.
Der von der Kiewer Regierung entsandte Unterhändler, Kutschma, unterschrieb zwar, wie sich aber inzwischen herausgestellt hat, hat seine Unterschrift keinerlei Rechtskraft, da sich die Kiewer Führung nicht daran gebunden fühlt, noch weniger die Kommandanten diverser Freiwilligenverbände, die die Einhaltung dieser Abmachungen als Hochverrat auffassen, sofern sie die ukrainische Seite betreffen. Sie haben der Regierung schon unverhohlen gedroht, sie wegzuräumen, sollte sie die angestrebte Autonomie dieser beiden Volksrepubliken in die Wege leiten und auf eine militärische Lösung verzichten. Daher fühlen sich die Vertreter der Aufständischen und die russische Seite auch nicht an dieses Abkommen gebunden, pochen aber formell auf die Vereinbarung, in der sie ja als Zuständige anerkannt worden seien. Die einzigen, die sich bemühen, die 12 Punkte des Minsker Protokolls irgendwie zu erfüllen, sind die Mitarbeiter der OSZE, die ja durch ihre Unterschrift dem Abkommen sozusagen Gewicht und Gültigkeit verliehen haben. Sie kämpfen auf verlorenem Posten, und geraten zusehends zwischen die Fronten. Würde die OSZE jedoch ihre Mission einstellen, so hätte sie damit eingestanden, daß sie keinerlei Einfluß auf die Regierung in Kiew hat.
Auf das 12-Punkte-Protokoll folgte zwei Wochen später noch ein Memorandum, also eine bloße Absichtserklärung, an die sich natürlich erst recht niemand hält, auf das sich jedoch vor allem die russische Seite immer beruft.
Die Vereinbarung von Minsk hatte lediglich den Effekt, den Vormarsch der Aufständischen zu stoppen und eine offene Niederlage der ukrainischen Truppen zu verhindern. Ansonsten ist sie zu einem leeren Rechtstitel geworden, mit dem stets die eine Seite der anderen Vertragsbruch vorwerfen kann.
Die zweite Vereinbarung ist der sogenannte
„Gasdeal“,
der mit einigem Tamtam vor einigen Tagen als „Lösung“ im „Gasstreit“ gefeiert wurde.
Um zu begreifen, wie es zu einer „Lösung“ kommen konnte (oder auch nicht), ist es einmal angebracht, sich anzusehen, woraus der Streit besteht.
Ein Teil der ukrainischen Elite bestreitet seit der Erlangung der Unabhängigkeit ihren Unterhalt aus dem Gastransit. Von Rußland nach Westeuropa geliefertes Gas wird abgezapft und zu höheren Preisen an diverse Abnehmerländer verkauft. Oder aber vertragsgemäß in die Ukraine geliefertes Gas wird nicht bezahlt, und die Begleichung der Schuld auf den St. Nimmerleinstag verschoben. Oder ein Teil beglichen, um dann wieder die nächste Lieferung nicht zu zahlen.
Ein Teil der Bereicherung der Unternehmer dieses Landes geschieht also über Zugriff auf einen Reichtum, der gar nicht im Land generiert wird. Bloß die geographische Lage und die Verfügungsgewalt, die sich diverse „Gasprinzen“ und „-prinzessinnen“ über die Pipelines, die ukrainische Gas-Gesellschaft und den Gashandel gesichert haben, garantierten ihnen Einkünfte, die keineswegs zu verachten waren. Und die Schulden bei Rußland wuchsen. So lange, bis Rußland 2009 den Gashahn zudrehte und damit nicht nur die Ukraine, sondern auch die Endkunden in Mitteleuropa und auf dem Balkan ohne Gas dastanden.
Nachdem jetzt alle Verträge, die seit 2009 bestanden, aufgekündigt wurden und durch die Einverleibung der Krim auch die Pachtgebühren für den Hafen von Sevastopol wegfallen, die nie gezahlt, sondern stets für Gaslieferungen gegengerechnet wurden, ist jetzt nur ein Haufen Schulden da, und der Winter steht vor der Tür.
Das Problem der Gaslieferungen ist also nicht bloß der Bedarf der ukrainischen Endverbraucher, und es ist auch irreführend, auf den hohen Verbrauch derselben aufgrund veralteter – nicht regulierbarer – Heizungen hinzuweisen. Das Hauptproblem ist, daß einige Oligarchen daraus ihre Einkünfte bezogen haben und das weiterhin so handhaben wollen. Und dieses Begehr ist umso stärker, als verschiedene andere Wirtschaftszweige, wie die Rüstungsproduktion für Rußland und die Kohleförderung im Donbass auszufallen drohen und das ausländische Kapital recht flächendeckend abgezogen ist.
Die EU wiederum hat das Problem, daß sie erstens das russische Gas dringend braucht. Es ist die günstigste und sauberste Energieform und ein guter Teil der europäischen Energieversorgung ist auf russisches Gas angewiesen. Zweitens kann sie schlecht die Ukraine ohne Gasversorgung sitzen lassen, weil dann wäre die ohnehin dünne Zustimmung zu „Europa“ endgültig beim Teufel. Es läuft also darauf hinaus, daß sie die Gasrechnung der Ukraine zahlen muß. Aber damit allein ist es nicht getan, die Frage ist das Wie. Überweist sie nämlich das Geld an ihre Hampelmänner in Kiew, so verschwindet es in Oligarchentaschen, wird für andere Ausgaben – z.B. Waffenkäufe – verwendet und kommt nie in Rußland an. Überweist sie es aber direkt an Rußland, so spricht sie damit ihren eigenen Hampelmännern das Mißtrauen aus und das könnte deren Steuerbarkeit höchst nachteilig beeinflussen.
Der Streit ist also keineswegs „gelöst“, trotz des feierlichen Festaktes.
Die USA lachen sich angesichts dieser Zustände ins Fäustchen. Sie haben Rußland einen Dauerkonflikt vor der Haustür beschert und seine Wirtschaft gründlich geschädigt, durch Sanktionen, Flüchtlingsströme und Gefährdung der Rüstungsproduktion. Der EU wurde erst recht ein Ei gelegt, statt des angestrebten Hinterhofes ist ihnen ein Faß ohne Boden erwachsen, daß die EU sehr teuer zu stehen kommen und auch noch andere Probleme bescheren wird. Außerdem wurde klargestellt, daß die EU ein politischer Zwerg ist, der ohne NATO-Rückenwind überhaupt nicht beachtet würde, und alle diese Fronten werden die USA weiter betreuen und bestärken.

Vom Grundeigentum

„ENTEIGNUNG“ ÖSTERREICHISCHER LANDWIRTE IN UNGARN?!
1. „Unsere“ biederen Landwirte werden enteignet!
„Rund 200 Österreicher haben seit der demokratischen Wende in Ungarn Grundstücke gekauft, um diese landwirtschaftlich zu nutzen. Nun müssen sie um ihren Besitz fürchten. … Das sind hervorragende Böden. Schwarze Erde, mit schönen Erträgen. Und es sind abgerundete, große, tafelförmige Grundstücke – der Traum eines jeden Bauern. “ (Standard, 15.10. 2014)
Diese Böden, so verschweigt der Artikel im weiteren nicht, wurden damals sehr günstig eingekauft, z.B. um den Preis eines Kleinwagens. Das alles zu einer Zeit, als der Erwerb von landwirtschaftlichem Grund für Ausländer verboten war, und auch keineswegs klar war, wem das Land gehörte, wer also das Recht besaß, den Grund zu verkaufen.
Die österreichischen Medien überbieten sich seit Jahren in der Produktion von Falschmeldungen und Halbwahrheiten:
„Auch bereits abgeschlossene Kaufverträge könnten davon betroffen sein. Die Eigentümer, zum Großteil Österreicher, könnten trotz rechtmäßigen Erwerbs aus dem Grundbuch gestrichen werden.“ (Krone, 8.3. 2013)
Dabei ist das Problem das, daß im Grundbuch ein Strohmann steht, und der Österreicher nur als Pächter aufscheint. Vorher hatte er einen Kaufvertrag in der Tasche, und dieses illegale Verhältnis wurde im Laufe des letzten Jahrzehnts in sogenannte „Nießbrauch“-Verträge umgewandelt, eine Rechtskonstruktion ähnlich der Leibrente bei uns.
Diese Art von Verträgen, mit denen mit Hilfe windiger Winkeladvokaten die illegal erworbenen Grundstücke legalisiert worden sind, kranken daran, daß erstens die Pachtsumme fiktiv ist oder gar keine gezahlt wurde und wird, und zweitens dafür ein Wohnsitz des „Nutznießers“ am Ort des Vertragsgegenstandes bestehen muß, der ebenfalls fiktiv ist. Ihnen ist in den meisten Fällen deutlich anzusehen, daß sie ein Versuch sind, eine illegale Eigentumsübertragung gesetzlich zu „sanieren.“
Die österreichischen Politiker und alle möglichen Interessensverbände, unterstützt von den Medien, schreien Zetermordio und betrachten das Vorgehen der ungarischen Regierung quasi als Auftakt zu Enteignungen aller Art. Stolz vermelden sie einen Etappensieg:
„Die EU-Kommission hat am heutigen Donnerstag ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet, weil die neuen Regelungen in Rechte ausländischer Investoren eingreifen.“ (Tiroler Tageszeitung, 16.10.)
Die österreichischen Landwirte bauen hauptsächlich – soweit das beim Durchfahren erkennbar ist, Statistiken gibt es dazu keine – Kukuruz und Futtergetreide an. Dergleichen Feldfrüchte sind vor Flurdiebstahl sicher. Außerdem haben Futtermittel seit der BSE-Hysterie und dem anschließenden Verbot von Tiermehlfütterung an Hornvieh einen stabilen Markt in der EU. Ausführen läßt sich das ganze seit dem EU-Beitritt Ungarns auch problemlos – vorher fanden sich eben Schleichwege und Hintertürln, mit etwas Bakschisch geölt.
Die illegalen Besitzer dieser Grundstücke machten also einen guten Schnitt, der ungarische Konsument und der ungarische Staat hatten nichts davon. Versteuert wurde das Zeug nämlich auch nicht.
2. Die Vorgeschichte: die Enteignung der Bevölkerung in Ungarn und anderen ehemals sozialistischen Staaten
Dabei lassen diese Verteidiger des heiligen Eigentums alle Details der Wiedereinrichtung des Grundeigentums im ehemals unfreien Osten weg. Immerhin gehörte dort, zumindest in Ungarn, alles agrarische Land dem Staat, der dort Kooperativen errichtete, deren Erträge Ungarn zum führenden Agrarexporteur des COMECON machten. Die Wiedereinführung des Privateigentums bedeutete also, daß einige Private sich den Grund unter den Nagel reißen konnten, der Rest ging leer aus. Das war übrigens in den meisten sozialistischen Staaten so, mit Ausnahme Polens und Jugoslawiens, wo nicht kollektiviert worden war.
Das Verfahren der ungarische Regierung unter József Antall wählte nicht die Verteilung des agrarischen Bodens unter die Mitglieder der Kooperativen, also die bisherigen landwirtschaftlichen Produzenten. Noch weniger wurde eine Umwandlung der Kooperativen in Genossenschaften marktwirtschaftlichen Zuschnitts erwogen. Das wäre zwar ökonomisch das Vernünftigste gewesen, entsprach aber nicht den politökonomischen Zielsetzungen der damaligen Regierung und auch nicht den Vorgaben der EU, die bei den neuen Anschlußkandidaten auf keinen Fall Konkurrenz auf dem Agrarmarkt dulden wollte. Also wurde eine Restitution mit Hilfe von Wertpapieren, den sogenannten Entschädigungsscheinen, beschlossen. Damit sollte der Schein erzeugt werden, hier würde ein ursprünglich bestandener, rechtmäßiger, quasi natürlicher Zustand wiederhergestellt werden. Noch dazu bezog sich die Restitution nicht auf den jahrhundertelang üblichen Großgrundbesitz, sondern auf die Ergebnisse einer Agrarreform Ende der 40-er Jahre, die Kleinparzellen schuf, die wenige Jahre später aufgelöst und in die Kooperativen überführt worden waren.
Die Entschädigungsscheine brachten etwas Leben in die Budapester Börse, wurden von Juristen aufgekauft und schließlich bei Auktionen in den jeweiligen Regionen versteigert, und auf Grundlage dieser Entschädigungsscheine fanden die Grundkäufe – übrigens nicht nur der Österreicher – statt. Es wurde auf diese Art eine völlige Zersplitterung des Grundbesitzes verursacht, die Leute vor Ort gingen leer aus, die neuen Grundbesitzer ließen ihn von anderen – oft ohne gültige Pachtverträge – bewirtschaften. Dazu kommt, daß es für Pacht auch keine sichere Rechtsgrundlage gab, da diese nicht vorgesehen war.
Das Ergebnis all dessen ist, daß viel Land brach liegt, daß Ungarn über keinen Bauernstand verfügt, daß die tatsächlichen Produzenten sich von den im Grundbuch eingetragenen Besitzern unterscheiden, daß oft nicht das angebaut wird, was irgendwo eingetragen ist, daß es keine Kontrollmöglichkeiten gibt (das wäre zu teuer), daß landwirtschaftliche Gewinne nicht versteuert werden, und Ungarn Grundnahrungsmittel importieren muß.
3. Das Orbán’sche Runderneuerungsprogramm
Es ist begreiflich, daß die derzeitige Regierung diesen Stand der Dinge als unbefriedigend empfindet. Es ist eher bemerkenswert, wie wenig sich die MSZP-Regierungen um diese Frage geschert haben. Sie wollten eben lieber zukunftsträchtige Industrien, und es sich mit der EU nicht verscherzen, die öfters unmißverständlich angedeutet hatte, daß sie keine landwirtschaftlichen „Überkapazitäten“ im postsozialistischen Raum wünschte.
Bereits die erste Orbán-Regierung (1998-2002) versuchte, den trostlosen Zustand der Landwirtschaft zu verbessern, durch Gesetzesänderungen und Förderprogramme, z.B. des Weinbaus. Die Eigentumsfrage wurde damals nicht in Angriff genommen, da sich Ungarn vom bevorstehenden Beitritt zur EU eine Verbesserung der Situation erwartete. Diese Erwartungen, das mußten die 2010 wieder an die Macht gekommenen Fidesz-Politiker feststellen, hatten sich nicht erfüllt. Also geht die jetzige Regierung daran, die Eigentumsverhältnisse zu klären.
Die Klage vor dem EU-Gerichtshof wird interessant. Da wird sich nämlich herausstellen, auf welcher Grundlage die EU eigentlich das Zustandekommen des Grundeigentums in Ungarn für rechtmäßig, also das Raubrittertum der 90-er Jahre für gesetzeskonform erklärt. Außerdem wird sich auch herausstellen, ob die Jurisdiktion eines Landes – Österreich – über der eines anderen – Ungarn – steht.
Wer Orbán jetzt als eine Art Robin Hood betrachtet, der den ausländischen Raubrittern das Land abjagt und unter die Armen verteilt, – als der er sich fallweise auch gerne präsentiert – sei gewarnt: Die Fidesz-Regierung hat längst begriffen, daß es in Ungarn überall, so auch im Agrarsektor, am nötigen Kapital mangelt, ohne die eine produktive Landwirtschaft heute nicht zu betreiben geht. Die Einrichtung eines ungarischen Bauernstandes ist also weiterhin nicht vorgesehen, wie der 2012 aus Protest zurückgetretene Staatssekretär für Agrarentwicklung, József Ángyán, feststellen mußte.
Der derzeitige Plan ist, den Grundbesitz wieder möglichst unter staatliche Kontrolle zu bekommen und dann mit ausländischen Konzernen genau geregelte Pachtverträge und eine entsprechende Abgabenpflicht einzuführen.
verwandte Artikel:
Der Niedergang der ungarischen Landwirtschaft seit dem Systemwechsel (1993)
Das Grundeigentum als Grundlage allen Privateigentums (2013)
Das Grundeigentum und die Wohnungsfrage (2013)

Die Ukraine und der europäische Banksektor

EINE FINANZTECHNISCHE ZEITBOMBE
Die Raiffeisen-Bank

Die vorläufig letzte Meldung in der Frage war das Bekenntnis der österreichischen Raiffeisenbank, heuer einen herben Verlust bis zu 500 Millionen einfahren zu müssen, vor allem wegen der Ukraine-Krise:
„Vor allem die politische Krise um die Ukraine treibt die Kreditwertberichtigungen in die Höhe. In Summe dürften die Kreditrisikovorsorgen im Konzern 2014 nun zwischen 1,5 und 1,7 Mrd. Euro ausmachen. Bisher war die Bank von 1,3 bis 1,4 Mrd. Euro ausgegangen. Die Raiffeisentochter Aval Bank betreibt ein riesiges Filialnetz in der Ukraine. Ihr droht eine Markenwertabschreibung von 60 Mio. Euro.“ (Kleine Zeitung, 23.9. 2014)
Man blicke kurz in die Geschichte:
„Die Bank wurde im März 1992 als eine der ersten Geschäftsbanken der Ukraine gegründet. Dank der erfolgreichen Zusammenarbeit mit der ukrainischen Pensionskasse, der Post sowie der Zollbehörde erzielte die Bank rasch eine Spitzenposition im ukrainischen Bankensektor. Raiffeisen wurde 2005 mit dem Erwerb von 93,5 Prozent der Geschäftsanteile zu einem Preis von 1.024 Millionen USD Mehrheitseigentümer der Bank. Dieser Kaufpreis macht die Akquisition zur bislang größten der Raiffeisen Bankengruppe. Die Akquisition war auch von maßgeblicher Bedeutung für den ukrainischen Bankensektor und unterstrich die Attraktivität des lokalen Marktes für ausländische Investitionen. Als Teil des RBI-Konzerns erlebte die Raiffeisen Bank Aval ihre erfolgreichsten und – infolge der internationalen Finanzkrise – auch ihre schwierigsten und herausfordernden Zeiten.“ (Selbstdarstellung Raiffeisen 2012)
Voriges Jahr sollte die Bank verkauft werden, der Verkauf wurde aber im Februar abgeblasen, weil die Interessenten alle zurückgetreten waren.
Angesichts dieser Zahlen ist die Meldung des Raiffeisen-Chefs Sevelda, der Verlust für 2014 werde eine halbe Milliarde „keinesfalls überschreiten“, als frommes Wunschdenken bzw. eine Beruhigungspille für die Finanzmärkte zu werten.
Dazu eine Meldung vom Februar dieses Jahres, als Janukowisch gerade frisch gestürzt war:
„Wie in Ungarn oder Kroatien haben sich viele Ukrainer in Fremdwährungen verschuldet. Rund 70 Prozent der Darlehen wurden in Fremdwährungen vergeben. Die österreichischen Banken, in der Ukraine die Raiffeisen Bank International (RBI) und die Bank Austria, hatten an dem Boom einen großen Anteil. … Beide haben laut Ratingagentur Moody’s zusammen Kredite in Höhe von acht Milliarden Euro im zweitgrößten Land Europas vergeben.“ (Standard, 27.2.)
Die Erste Bank
Diese 8 Milliarde waren noch ohne die Verbindlichkeiten der Erste Bank, die sich damals bereits unter großen Verlusten aus der Ukraine zurückgezogen hatte:
„Der Vorstand bezifferte die kumulierten Abschreibungen am Freitag mit etwa 300 Mio. Euro. Mit einer letzten Abschreibung auf Währungsschwankungen von 76,6 Mio. Euro in der Konzernbilanz 2013 schloss die Erste das Kapitel Ukraine für sich ab.“ (Format, 28.2.)
Viel genutzt hat das auch nicht:
„Die Erste Group hatte am Vorabend nach Börsenschluss für heuer einen drastischen Verlust von bis zu 1,6 Mrd. Euro in Aussicht gestellt. Eine Dividende wird es für das laufende Jahr nicht geben … Der Grund: Die Bank muss viel mehr Geld auf die Seite legen – vor allem für faule Kredite in Ungarn und Rumänien. Die Risikovorsorgen werden von den veranschlagten 1,7 Mrd. auf 2,4 Mrd. Euro steigen.“ (Kurier, 3.7. 2014)
Das blieb auch nicht ohne Folgen auf die Aktie der Bank:
„Die Aktie der Erste Group ist heute nach der Verlustankündigung des Bankkonzerns mit einem massiven Kurseinbruch in den Handel gestartet. Bis 10.20 Uhr büßten die Erste-Aktien 14,20 Prozent auf 20,00 Euro ein. Am frühen Nachmittag stieg das Minus auf über 15 Prozent. Donnerstagabend lag der Schlusskurs noch bei 23,78 Euro, bei Börsenstart am Freitag fiel die Aktie rasant auf 20,8 Euro.“ (ebd. )
Die Bank Austria
„Die der UniCredit gehörende Bank Austria hat den Schnitt schon hinter sich: Sie hat schon in der Bilanz 2013 alle Ostbanken-Firmenwerte auf null abgeschrieben, die im März vorgelegte Bilanz 2013 schloss mit einem Rekordverlust von 1,6 Mrd. Euro.“ (ebd. )
Die Bilanz der BA für 2014 steht noch aus, läßt aber nichts Gutes erwarten. Schließlich ist der „Firmenwert“ eine Sache, die von der Bank und ihren Ost-Töchtern vergebenen und nicht bedienten Kredite stehen auf einem anderen Blatt.
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Auch die Aktie der RZB hat nachgegeben und die Erste auch noch mitgenommen:
„An der Wiener Börse sind die RBI-Aktien am Montag um über 11 Prozent ins Minus gerasselt. Die Aktien der Branchenkollegin Erste Group folgten der RBI-Aktie am Dienstag in der Früh mit minus 3,7 Prozent in die Verlustzone.“ (Die Presse, 23.9.)
Der Wertverlust der Erste-Aktie im Sommer hatte damals bereits Folgen:
„Auch international schlagen die Turbulenzen Wellen: Die Wertpapierexperten von JPMorgan haben das Kursziel für die Erste Group von 30 auf 21 Euro gesenkt. Gleichzeitig stufen sie die Aktie von „Overweight“ auf „Neutral“ zurück. UBS hat das Kursziel von 26,50 auf 25,00 Euro gesenkt, die Bewertung der Aktien belassen sie bei „Neutral“. Auch die Wertpapierexperten der Credit Suisse haben das Kursziel der Erste Group von 30 auf 26,37 Euro gesenkt.“ (Kurier, 3.7. 2014)
Es ist eben nicht so, daß sich die Probleme der österreichischen Banken auf Österreich eingrenzen ließen.
Die Deutsche Bank, als Beispiel für Kalkulationen des europäischen Banksektors
Im März veröffentlichte Die Zeit einen Artikel, in dem es vor allem um die Kapitalflucht aus der Ukraine ging. Darin steht unter anderem:
„Die Deutsche Bank ist zu diesem Zeitpunkt seit mehr als 15 Jahren in der Ukraine aktiv. Im Jahr 2009 entscheidet sie sich, ihre Präsenz im Land auszubauen. Sie erwirbt eine Banklizenz und gründet eine Tochtergesellschaft in Kiew. In der Folge vergibt sie Kredite an ukrainische Banken und Unternehmen, der Schwerpunkt des Geschäfts aber liegt im Global Transaction Banking, der Abwicklung inländischer und grenzüberschreitender Zahlungen. Jürgen Fitschen, heute einer der beiden Vorstandschefs der Deutschen Bank, schwärmte damals, sein Haus werde in der Ukraine zu einer »idealen Bankplattform« für Kunden in Ost- und Mitteleuropa. Er glaube an die »Wachstumschancen der Ukraine«.“ (Die Zeit, 21.3.)
Angesichts dessen ist schwer vorstellbar, daß sich die Deutsche Bank nicht auch anderwärtig in der Ukraine engagiert hat, außer in der Abwicklung von Geldtransfers.
Dann gibt’s noch irgendwelche Hedgefonds-Zocker, die mit ukrainischen Staatsanleihen spekulieren, weil die gute Renditen haben:
„Der ukrainische Staat hat derzeit Bonds in einem nominellen Wert von rund 45 Milliarden Dollar ausstehen; die in US-Dollar denominierten Staatsanleihen werfen derzeit eine Rendite von rund 12 Prozent ab, so JP Morgan. »Ukrainische Staatsanleihen waren besonders gesucht, aber einige haben auch bei ukrainischen Unternehmensanleihen zugelangt«, zitiert die russische Nachrichtenagentur ITAR-TASS einen Händler in Kiew.“ (Wirtschaftswoche, 27.3. 2014)
Ähnlich war es ja seinerzeit (2002) bei Argentinien. Nur: von wem kaufen die Hedgefonds die Anleihen um einen Bruchteil ihres Werts? In wessen Bilanzen entstehen somit Löcher? Und was ist mit denen, die nicht verkaufen? Die ukrainischen Staatsanleihen sinken mit jedem Tag im Wert.
„Den Anlegern an den internationalen Kapitalmärkten dämmert langsam, dass die Ukraine pleite ist: Sie bereiten sich auf einen Schuldenschnitt vor. Misslich für den europäischen Steuerzahler ist die Tatsache, dass die Ukraine vermutlich mit europäischen Steuergeldern gerettet werden muss. … Den Investoren wird nach Ansicht von Experten die schwierige Lage des Landes zunehmend bewusst. Die Wirtschaft wird 2014 Schätzungen der Zentralbank zufolge um bis zu zehn Prozent schrumpfen. Die Waffenruhe in dem von einem Separatisten-Aufstand erschütterten Osten der Ukraine könnte zugleich den Weg für eine Umschuldung frei machen, sagte Ökonom David Spegel von BNP Paribas der Nachrichtenagentur Reuters.“ (Deutsche Wirtschafts Nachrichten, 23.9.)
Fazit
Die Ukraine hat einen Haufen Staatsanleihen ausgegeben, vor allem seit 2008, weil sie seit damals als „sicher“ galt, aufgrund der IWF-Verhandlungen und eines Kredites des IWF. Die Ukraine hat sich für viele Banken als Krisen-Ventil bewährt, wo man den Kredit ausweiten konnte, während er woanders schrumpfte. Alle möglichen Banken, allen voran die österreichischen, haben sich in der Ukraine engagiert, nach dem bewährten, in anderen osteuropäischen Ländern angewandten Schema: vermeintlich „sichere“ Kredite an Staat und Konsumenten zu vergeben, weil die im Unterschied zu windigen Unternehmen nicht aufgelöst werden können.
Jetzt stehen die alle auf dem Spiel, und das wird weitere Löcher im europäischen Geldsystem verursachen.
Das Problem ist übrigens keineswegs auf die EU beschränkt: Auch die russische Sberbank oder Kolomojskis ukrainische PrivatBank werden unter der allgemeinen Zahlungsunfähigkeit des ukrainischen Staates leiden.
Dazu kommen noch Gasrechnungen … Der Winter naht.
Einmal sehen, wie die Politiker und Banker das hinkriegen.