RUSSLANDS HOLPRIGER WEG IN DIE MARKTWIRTSCHAFT
Die elementarste Form des Eigentums ist die an Grund und Boden, und es ist auch die, wo der Umstand, daß Eigentum gleich Ausschluß ist, am deutlichsten zum Ausdruck kommt: Betreten verboten!
In den ehemals sozialistischen Staaten ist die (Wieder-)Einrichtung des Privateigentums allen Regierungen seit der Wende oberstes Gebot. Es stellt sich aber heraus, daß das gar nicht so einfach ist. Also, es genügt nicht, Eigentum einfach zu verordnen und dann mit Polizei und Justiz darüber zu wachen, daß es auch von allen respektiert wird.
Am einfachsten war es noch, den Wohnraum zu zu privatisieren. Den Bewohnern irgendwelcher Plattenbauten und Hütten auf den Dörfern wurde gesagt: Ihr seid jetzt stolze Besitzer eurer Liegenschaften und könnt/müßt euch in Zukunft selbst darum kümmern, daß das Dach nicht undicht wird, Rohrbrüche behoben werden, usw. Dieses plötzliche Wohnungsbesitzerdasein hat einigen alleinstehenden älteren Leuten das Leben gekostet, die das Pech hatten, in zentralen Lagen in Moskau oder Petersburg zu wohnen. Aber immerhin, das Eigentum war hergestellt, und die Kosten für die Aufrechterhaltung der Bausubstanz war auf die neuen Eigentümer abgewälzt.
Etwas schwieriger war die Sache in den Kommunalkas, wo sich verschiedene Parteien ein Klo, eine Küche und ein Bad teilten, und daher nicht privatisiert werden konnten. Diese Wohnungen blieben weiterhin im Eigentum der Stadtverwaltungen und sind entsprechend verwahrlost.
Um die Landflucht zu stoppen, wurde in Moskau vor einigen Jahren die in den 90-er Jahren abgeschaffte „Propiska“ wieder eingeführt. Die Propiska, also das Recht, in Moskau zu wohnen, ist an den Besitz einer Wohnung geknüpft, was zum Ergebnis hat, daß ein guter Teil der Bewohner Moskaus illegal dort wohnt, was wiederum der Polizei Zusatzeinkünfte verschafft …
Aber alle diese kleinen Unstimmigkeiten auf dem Weg zur Marktwirtschaft sind nichts gegen die Schwierigkeiten, die sich bei der Überführung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen in Privateigentum ergeben. Diese Flächen haben nämlich sowohl volkswirtschaftliche als auch sicherheitstechnische Bedeutung.
In der Landwirtschaft ist eine Art Kompromiß gefunden worden, der alle wichtigen Subjekte zufriedenstellt, also Staat ebenso wie Unternehmer. Offiziell bleibt der Staat Eigentümer des Bodens. Die Kolchosen wurden in Genossenschaften umgewandelt, und wer sich angesichts der elenden Gehälter der dort beschäftigten Landarbeiter lieber als selbständiger Kleinbauer betätigen will, kann Land pachten – entweder von der Genossenschaft, oder vom Staat selbst.
Bei den Wäldern ist es so, daß sie erstens in der Nähe von Städten von Datscha-Siedlungen durchzogen sind. Diese Datschas konnte und wollte der Staat ihren Bewohnern nicht wegnehmen. Erstens hätte er nichts damit anfangen können. Zweitens stellte und stellt die Datscha für einen guten Teil der Stadtbevölkerug eine Überlebensquelle dar: Ingenieure, Lehrer und Kindergärtnerinnen pflanzen und ernten am Wochenende im Schweiße ihres Angesichts Obst, Kartoffeln, Tomaten und Gurken, um mit ihren elenden Gehältern irgendwie über die Runden zu kommen. Und drittens, laufen unter „Datscha“ auch die schmucken Villen im Grünen, die sich Mitglieder der politischen Klasse und die neuen Kapitalisten Russlands eben auch in den Wald gebaut hatten.
Das Forstgesetz von 1997 regelte mit Eigentum und Pacht irgendwie den Besitz und die Benutzung der Datschas. Der Großteil der Forste blieb jedoch weiterhin unter staatlicher Verwaltung. Die Forstverwalter waren Staatsbeamte. Sie kümmerten sich um Rodung, wirtschaftliche Nutzung, Handel mit Nutz- und Brennholz, Wiederaufforstung, und eben auch um die Brandbekämpfung.
Offenbar war dieser Zustand der Regierung Putin/Medwedjew jedoch nicht recht, im Sinne einer Kosten-Nutzen-Rechnung, und so trat 2007 ein neues Forstgesetz in Kraft. Darin wurden die Wälder in 3 Kategorien aufgeteilt: 2 Arten von Schutz- bzw. geschütztem Wald, und 3. derjenige Wald, der zur Bewirtschaftung freigegeben wird. (Militärische Einrichtungen und Sperrgebiete waren schon vorher der Heeresverwaltung unterstellt.) Die staatliche Forstverwaltung wurde aufgelöst und 70.000 Leute entlassen. Die Forste wurden – mit bestimmten Auflagen im Falle der Schutzwälder – an die Gemeinden übergeben, mit dem Auftrag, sich ab jetzt selber darum zu kümmern. Der Grundgedanke war wohl, daß die Lokalbehörden sich bemühen würden, Pächter oder Käufer zu finden, die diese Wälder profitabel bewirtschaften, oder sich selbst als Unternehmer betätigen würden.
Es trat also zunächst eine ziemliche Zersplitterung der Forstverwaltung ein, und obwohl manche der entlassenen Forstbeamten vielleicht wieder von einer oder der anderen Gemeinde angestellt wurden, ging eine Menge Sachkenntnis verloren, so auch in Fragen der Brandprävention und -bekämpfung. Waldbrände sind nämlich etwas völlig Übliches in Rußland, und zu ihrer Bekämpfung wurde zu Sowjetzeiten einiges unternommen. Die Flotte der Überwachungs- und Löschflugzeuge war zwar seit der Wende stark geschrumpft, und auch sonst lag einiges im Argen, aber die alten Methoden des Umgangs mit Waldbränden bewährten sich im Großen und Ganzen doch noch.
Die Gemeinden widmeten Forst in Bauland um, wenn sie zahlungskräftige Interessenten fanden. Mancherorts kam es auch zu einer halbwegs prosperierenden und profitträchtigen Forstbewirtschaftung. In vielen verelendeten und verödeten Landstrichen jedoch geschah gar nichts mehr: Die Gemeinden hatten kein Geld zur Bezahlung von Forstbeamten, durch abgelegene Lage war auch Holzhandel nicht profitabel.
Die Brandbekämpfung war nach einem Gesetz aus dem 90er Jahren Sache der Lokalbehörden, aber eben nur auf die Siedlungen bezogen, nicht auf den Wald. Mit dem Forstgesetz von 2007 wurde ihnen elegant und ohne zusätzliche Mittel auch der Brandschutz im Wald übertragen.
Es gab übrigens auch in den Jahren 2007-2009 großflächige Waldbrände, die allerdings nicht eine solche Medienwirksamkeit wie heuer erreichten, weil sie sich in entlegeneren Gebieten abspielten und die Hauptstadt nicht in Mitleidenschaft gezogen wurde.
Einmal sehen, was sich die russische Regierung jetzt einfallen lassen wird, um einerseits den Vormarsch des Privateigentums nicht zu be-, aber Vorkommnisse wie heuer zu verhindern. Ein schwieriger Spagat.
Kategorie: Postsozialismus
Ungarn und die Bankensteuer
WER DARF WEN BESTEUERN?
Ungarn will eine Bankensteuer einführen. Und sofort erhebt sich ein Sturm der Entrüstung: Dürfen die das überhaupt? Ein allgemein anerkanntes und auch in der EU im Prinzip nicht bestrittenes Hoheitsrecht wird auf einmal als Verstoß gegen die allgemein anerkannten guten Sitten gewertet und von allen Seiten gerügt.
1. Steuer
Steuern sind neben der Verschuldung die wichtigste Einnahmequelle des Staates. Die braucht er unbedingt, um sich seine vielen Ausgaben – Panzer, Polizisten, Professoren, und was es da sonst noch gibt (Ärzte, Lehrer usw.) leisten zu können.
Da haben sich Staaten in den letzten Jahren einiges überlegt. In Österreich (und den meisten EU-Ländern) wurde z.B. die Vermögenssteuer abgeschafft, um zu verhindern, daß die betuchten Mitglieder unserer Gesellschaft ihre Spargroschen in irgendwelchen Steuerparadiesen parken, anstatt es im Inland zu lassen und dort anzulegen.
Weiters gibt es die sogenannte Körperschaftssteuer, eine Steuer für Unternehmen, deren Handhabung sich, soweit sich das mir als unbeteiligtem Beobachter erschließt, immer lockerer gestaltet, je größer und gewinnträchtiger ein Unternehmen ist. Vor allem die großen internationalen Wuchtbrummen haben aller möglichen Rechtstitel, um sich dieser Steuer zu entziehen, durch Geltendmachen ausländischer Verluste im Inland, usw. Außerdem wird diese Steuer selten exekutiert oder durch Inkasso eingefordert, man kann sich also jahrelang Zeit lassen, um sie zu begleichen – solange das Unternehmen groß genug ist und gute Anwälte hat. Viele Unternehmen haben deshalb große Steuerrückstände.
Dann gibt es diverse Verbrauchssteuern – Getränke-, Umsatz-, Mineralölsteuer, usw. Die muß jeder zahlen, der etwas kauft. Von diversen Idealisten des Sozialstaats und einer imaginären Verteilungsgerechtigkeit werden sie gern als „unsozial“ bezeichnet, weil sie eben jeder ungeachtet seines Einkommens bei jedem Akt des Konsums blechen muß. Diese Steuern und deren Erhöhung sind dennoch immer bei den jeweils an der Macht befindlichen Politikern sehr beliebt, weil sie keine bestimmte Bevölkerungsgruppe gegen einen aufbringen und „sehr gerecht“ alle treffen, also keine Wählerstimmen kosten.
In Österreich wird derzeit die Erhöhung der Grundsteuer diskutiert. Mit der Grundsteuer wird einfach die Verfügung über irgendeine Immobilie mit einer Steuer belegt. Das trifft Fabriksbesitzer, deren Fabrik natürlich auch irgendwo steht, und Hausbesitzer, die aus Vermietung Einnahmen erzielen, sowie Grundbesitzer, die aus Pacht Einkommen haben genauso wie einfache Wohnungsbesitzer und Landwirte. Der Staat sagt: Wer sich Grundeigentum leisten kann, soll gefälligst dafür an uns was zahlen! Derzeit spießt sich die Idee bei uns an den Bauern, deren Einnahmen sich im Durchschnitt ständig verringern, bei gestiegenen Treibstoff- und Pachtzahlungen, und wo bei Erhöhung der Grundsteuer Existenzen auf dem Spiel stehen.
Und schließlich gibt es diejenige Steuer, die die meisten Leute im Auge haben, sobald die Rede vom „Steuerzahler“ ist: Die Einkommenssteuer. Bei Lohnabhängigen wird sie gleich an der Quelle abgezogen. Andere haben so gute Verdienste, daß sie sie vor der Steuer verstecken und in irgendwelche Steueroasen verschieben.
2. Ungarn, die Schulden und die Steuern
Ungarn war zur Zeit der Wende das sozialistische Land mit der höchsten Pro-Kopf-Verschuldung. Die erste gewählte Regierung wurde gleich von Anfang vom IWF und diversen „Beratern“ mehr oder weniger gelenkt: Keine Subventionen, keine „unkontrollierte“ (also nicht vom IWF genehmigte) Geldausgabe, und möglichst alles und jedes besteuern, um solide Einnahmen zu haben! Auf diese Art und Weise wurde die ungarische Landwirtschaft und Industrie systematisch ruiniert, um Konkurrenten aus dem Weg zu schaffen. Gleichzeitig jedoch verlangten die begehrten Investoren, die die ungarischen Regierungen ja unbedingt ins Land holen wollten, nicht nur billige und willige Arbeitskräfte und die Zerschlagung der Gewerkschaften, sondern auch Steuerfreiheit, zumindest für die ersten 5 Jahre, um sich überhaupt erst zur Ausbeutung von Land und Leuten zu bequemen. (Nach diesen 5 Jahren brechen die Multis meistens ihre Zelte ab, gehen in ein anderes Land und machen es dort genauso.)
Und so blieb die Steuerlast bei den Normalverbrauchern und ungarischen Kleinunternehmern hängen. Angesichts der niedrigen Löhne, des Kapitalmangels der einheimischen Unternehmen und der hohen Arbeitslosigkeit stellen die Steuern zwar für die von ihnen Betroffenen einen gewaltigen Abzug dar und lassen viele Unternehmen gar nicht erst zustandekommen, sie verschaffen aber der Staatskasse eher dürftige Einnahmen.
Ungarn war 2008 fast pleite und ist es im Grunde immer noch. Und da sagt die jetzige ungarische Regierung: Holen wir uns doch das Geld von denen, die es haben! – und es erhebt sich weltweit ein Geschrei. Besonders in Österreich, weil österreichische Banken besonders eifrig an der Aussaugung Ungarns beteiligt sind.
Auch hier ist für Spannung gesorgt: Ungarn besteht auf der Steuer, als einem Souveränitätsrecht. Die EU will prüfen, ob das nicht gegen EU-Recht verstößt. Es ist durchaus möglich, daß eine andere ähnlich bedrängte Regierung auch eine Bankensteuer ins Auge faßt.
Auf jeden Fall geht das Kräftemessen zwischen Regierungen und „Märkten“ um den Wert der Währungen und der Schulden damit in eine neue Runde.
Staat und Revolution, Teil 1
LENINS „MARXISTISCHE LEHRE VOM STAAT“
Vorausschicken muß man zunächst, daß Lenins gesamtes theoretisches Werk höchst zweifelhaft ist, und zwar wegen seiner Art, Kritik zu üben.
Er kritisierte die Sozialdemokraten, also diejenigen Leute, die sich wie er auf Marx beriefen, vom Standpunkt der Verfehlung. Ihre Überzeugungen und Taten waren für ihn Abweichungen von der reinen Lehre von Marx und Engels, zu deren befugtem Hüter er sich selbst erklärte. Sie waren daher „Opportunisten“, „Nationalchauvinisten“, „Renegaten“ und dergleichen. Verräter. Seine Kritik lief daher stets auf eine moralische Verurteilung hinaus. Das ist ein Unterschied zur Kritik Marx’ an den Sozialdemokraten, der sich in der „Kritik des Gothaer Programms“ darum bemühte, ihnen inhaltliche Fehler nachzuweisen.
„Staat und Revolution“ wurde zwischen der Februar- und der Oktoberrevolution geschrieben, in Petrograd, als Lenin sich vor den Behörden verstecken mußte. Er sah eine Revolution vor sich und suchte nach Handlungsanweisungen. Er wollte eine theoretische Grundlage schaffen für das, was er vorhatte.
Die Fehler, die ich ihm ankreide, sind sicherlich Ergebnisse von Vorstellungen, die er schon vorher gehabt, und in dieser Schrift nur mehr niedergeschrieben hat. Hätte er jedoch Zeit und Muße gehabt, seine Überzeugung in Ruhe zu entwickeln, so wären ihm vielleicht die einen oder anderen Widersprüche aufgefallen.
Die Kritik an seiner Schrift ist jedenfalls angebracht, weil sich auf „Staat und Revolution“ jede Menge von Marxisten berufen, die Lenin als Revolutionär und Praktiker schätzen, und ihn deshalb als Theoretiker hochhalten.
Im Vorwort gibt Lenin das Ziel an, das er mit diesem Buch verfolgt:
„Wir betrachten zunächst die Lehre von Marx und Engels vom Staat und wollen besonders eingehend bei den in Vergessenheit geratenen oder opportunistisch entstellten Seiten dieser Lehre verweilen.“
Er behauptet also zunächst, es gebe eine solche Lehre.
Marx hat das „Buch vom Staat“, das er geplant hatte, nie geschrieben. Auch Engels behauptet von sich nicht, eine „Lehre vom Staat“, eine Analyse „des Staates“ in die Welt gesetzt zu haben, auch wenn eines seiner Bücher unter anderem beansprucht, seinen „Ursprung“ zu erläutern. Den Ursprung, die Entstehung einer Sache zu erklären, ist jedoch etwas anderes, als ihr Wesen und ihre Notwendigkeit zu analysieren.
Wenn jetzt Lenin gesagt hätte: Die zwei von mir geschätzten Theoretiker hatten dieses Vorhaben, sind aber nicht dazu gekommen, und deswegen muß ich jetzt eine Lehre vom Staat entwickeln, das nicht geschriebene Buch vom Staat selber schreiben – dagegen wäre nichts einzuwenden. Damit hätte er sich selber zur Autorenschaft bekannt, und sich der Kritik an seinen Ausführungen gestellt.
Voraussetzung für ein solches Unterfangen wäre allerdings, die Äußerungen von Marx und Engels auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und etwaige Mängel und Widersprüche aufzuzeigen. Es wäre auch notwendig gewesen, dort, wo die beiden spätere Entwicklungen (z.B. in Sachen Bismarck’sche Sozialreformen und die Stellung der deutschen Sozialdemokraten zu ihnen) nicht kennen konnten, diese theoretische Lücke zu schließen und selber eine Analyse vorzunehmen.
Er definiert sein Vorgehen aber von Anfang an ganz anders. Er sagt: Diese Lehre gibt es, sie ist aber verschütt gegangen, ich muß sie jetzt wieder ausgraben und darstellen. Was er hier macht, ist eine Kindesunterschiebung: Er entwickelt seine eigene Lehre vom Staat, beruft sich aber auf Marx und Engels und behauptet, das sei alles eigentlich von ihnen. Damit erklärt er sie für ein Kriterium der Wahrheit und sich nur zu ihrem Sprachrohr: Wer gegen mich antritt, ist ein Abweichler, ein Opportunist usw.! Denn bei Marx und Engels steht geschrieben …
In diesem Zusammenhang ist es auch angebracht, darauf hinzuweisen, daß er für sein Buch eine Auswahl des vorliegenden Schrifttums trifft, die dadurch in der marxistischen Tradition als eine Art Kanonisierung angesehen wurde und wird: Die von ihm herangezogenen Schriften gelten als das Um und Auf des Marxismus, das „Kapital“ und die mit ihm verwandten Schriften hingegen sind schon irgendwie den Ökonomen und spezialisierten Marxologen vorbehalten.
Kapitel I
Lenin betitelt dieses Kapitel mit der Überschrift: „Der Staat – ein Produkt der Unversöhnlichkeit der Klassengegensätze“.
Damit stellt er erstens fest: Die Klassengesellschaft braucht eine übergeordnete Gewalt, um bestehen zu können – eine Gewalt, die über den Klassen steht und sie beide auf ihre Rolle im Prozeß der Akkumulation verpflichtet.
Gleichzeitig relativiert er aber bereits in dieser Überschrift die Bestimmung des Staates, indem er sagt, sie sei ein „Produkt“. Damit bestimmt er die Staatsgewalt sozusagen als einen Nachschößling der Klassengesellschaft, als etwas von ihr Abhängiges, das keine eigene Bestimmung hat.
„Nach Marx ist der Staat ein Organ der Klassenherrschaft, ein Organ zur Unterdrückung der einen Klasse durch die andere, ist die Errichtung derjenigen „Ordnung“, die diese Unterdrückung sanktioniert und festigt, indem sie den Konflikt der Klassen dämpft.“ (S 14)
Die Vorstellung des „Produktes“ wird weiterentwickelt: Jetzt ist der Staat ein „Organ“, das von der einen Klasse zur Unterdrückung der anderen geschaffen wird.
Diese Behauptung wird von da an zur erkenntnisleitenden Idee, von der anderes gefolgert wird:
„Wenn der Staat das Produkt der Unversöhnlichkeit der Klassengegensätze ist, wenn er eine über der Gesellschaft stehende und „sich ihr mehr und mehr entfremdende“ Macht ist, so ist es klar, daß die Befreiung der unterdrückten Klasse unmöglich ist nicht nur ohne gewaltsame Revolution, sondern auch ohne Vernichtung des von der herrschenden Klasse geschaffenen Apparates der Staatsgewalt, in dem sich diese „Entfremdung“ verkörpert.“ (S 15)
Wenn sich der Staat „mehr und mehr der Gesellschaft entfremdet“, so wird dabei unterstellt, daß er einmal mit ihr identisch war. Woher diese Vorstellung? „Gesellschaft“ und „Staat“ werden hier als ursprünglich gleiche bestimmt, die sich immer mehr voneinander entfernt haben.
Der Umstand, daß der Staat nicht mehr der Gesellschaft dient, stellt den Proletariern die Aufgabe, ihn zu stürzen. Soweit, so gut. Dennoch bleibt hier der schale Nachgeschmack, daß es einmal eine graue Vorzeit gab, in der Harmonie herrschte. Also der Staat vornehme Aufgaben hatte, die er aufgrund der Klassengesellschaft und Klassenherrschaft nicht mehr wahrnimmt.
Es folgen langweilige Ausführungen über den bürgerlichen Staat, mit Berufung auf Engels, die sich darin erschöpfen, daß die moderne Staatsgewalt etwas anderes ist als Stammesgesellschaften oder Affenherden.
Der Beweiszweck ist unklar: Muß man beweisen, daß die Staatsgewalt existiert, und etwas anderes ist als frühere, urzeitliche Gesellschaftsformationen?
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„Staat und Revolution“ wird zitiert nach der Taschenbuchausgabe des Dietz-Verlages von 1989.
Ich hab mir vorgenommen, im Sommerloch dieses bahnbrechende Werk des Marxismus-Leninismus in Fortsetzungen zu verreißen und hoffe auf reges Interesse und Streit, um das ganze dann einmal in ausgereifter Form zu veröffentlichen.
Fortsetzung: Staat und Revolution, Teil 2