Waldbrände und Privateigentum

RUSSLANDS HOLPRIGER WEG IN DIE MARKTWIRTSCHAFT
Die elementarste Form des Eigentums ist die an Grund und Boden, und es ist auch die, wo der Umstand, daß Eigentum gleich Ausschluß ist, am deutlichsten zum Ausdruck kommt: Betreten verboten!
In den ehemals sozialistischen Staaten ist die (Wieder-)Einrichtung des Privateigentums allen Regierungen seit der Wende oberstes Gebot. Es stellt sich aber heraus, daß das gar nicht so einfach ist. Also, es genügt nicht, Eigentum einfach zu verordnen und dann mit Polizei und Justiz darüber zu wachen, daß es auch von allen respektiert wird.
Am einfachsten war es noch, den Wohnraum zu zu privatisieren. Den Bewohnern irgendwelcher Plattenbauten und Hütten auf den Dörfern wurde gesagt: Ihr seid jetzt stolze Besitzer eurer Liegenschaften und könnt/müßt euch in Zukunft selbst darum kümmern, daß das Dach nicht undicht wird, Rohrbrüche behoben werden, usw. Dieses plötzliche Wohnungsbesitzerdasein hat einigen alleinstehenden älteren Leuten das Leben gekostet, die das Pech hatten, in zentralen Lagen in Moskau oder Petersburg zu wohnen. Aber immerhin, das Eigentum war hergestellt, und die Kosten für die Aufrechterhaltung der Bausubstanz war auf die neuen Eigentümer abgewälzt.
Etwas schwieriger war die Sache in den Kommunalkas, wo sich verschiedene Parteien ein Klo, eine Küche und ein Bad teilten, und daher nicht privatisiert werden konnten. Diese Wohnungen blieben weiterhin im Eigentum der Stadtverwaltungen und sind entsprechend verwahrlost.
Um die Landflucht zu stoppen, wurde in Moskau vor einigen Jahren die in den 90-er Jahren abgeschaffte „Propiska“ wieder eingeführt. Die Propiska, also das Recht, in Moskau zu wohnen, ist an den Besitz einer Wohnung geknüpft, was zum Ergebnis hat, daß ein guter Teil der Bewohner Moskaus illegal dort wohnt, was wiederum der Polizei Zusatzeinkünfte verschafft …
Aber alle diese kleinen Unstimmigkeiten auf dem Weg zur Marktwirtschaft sind nichts gegen die Schwierigkeiten, die sich bei der Überführung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen in Privateigentum ergeben. Diese Flächen haben nämlich sowohl volkswirtschaftliche als auch sicherheitstechnische Bedeutung.
In der Landwirtschaft ist eine Art Kompromiß gefunden worden, der alle wichtigen Subjekte zufriedenstellt, also Staat ebenso wie Unternehmer. Offiziell bleibt der Staat Eigentümer des Bodens. Die Kolchosen wurden in Genossenschaften umgewandelt, und wer sich angesichts der elenden Gehälter der dort beschäftigten Landarbeiter lieber als selbständiger Kleinbauer betätigen will, kann Land pachten – entweder von der Genossenschaft, oder vom Staat selbst.
Bei den Wäldern ist es so, daß sie erstens in der Nähe von Städten von Datscha-Siedlungen durchzogen sind. Diese Datschas konnte und wollte der Staat ihren Bewohnern nicht wegnehmen. Erstens hätte er nichts damit anfangen können. Zweitens stellte und stellt die Datscha für einen guten Teil der Stadtbevölkerug eine Überlebensquelle dar: Ingenieure, Lehrer und Kindergärtnerinnen pflanzen und ernten am Wochenende im Schweiße ihres Angesichts Obst, Kartoffeln, Tomaten und Gurken, um mit ihren elenden Gehältern irgendwie über die Runden zu kommen. Und drittens, laufen unter „Datscha“ auch die schmucken Villen im Grünen, die sich Mitglieder der politischen Klasse und die neuen Kapitalisten Russlands eben auch in den Wald gebaut hatten.
Das Forstgesetz von 1997 regelte mit Eigentum und Pacht irgendwie den Besitz und die Benutzung der Datschas. Der Großteil der Forste blieb jedoch weiterhin unter staatlicher Verwaltung. Die Forstverwalter waren Staatsbeamte. Sie kümmerten sich um Rodung, wirtschaftliche Nutzung, Handel mit Nutz- und Brennholz, Wiederaufforstung, und eben auch um die Brandbekämpfung.
Offenbar war dieser Zustand der Regierung Putin/Medwedjew jedoch nicht recht, im Sinne einer Kosten-Nutzen-Rechnung, und so trat 2007 ein neues Forstgesetz in Kraft. Darin wurden die Wälder in 3 Kategorien aufgeteilt: 2 Arten von Schutz- bzw. geschütztem Wald, und 3. derjenige Wald, der zur Bewirtschaftung freigegeben wird. (Militärische Einrichtungen und Sperrgebiete waren schon vorher der Heeresverwaltung unterstellt.) Die staatliche Forstverwaltung wurde aufgelöst und 70.000 Leute entlassen. Die Forste wurden – mit bestimmten Auflagen im Falle der Schutzwälder – an die Gemeinden übergeben, mit dem Auftrag, sich ab jetzt selber darum zu kümmern. Der Grundgedanke war wohl, daß die Lokalbehörden sich bemühen würden, Pächter oder Käufer zu finden, die diese Wälder profitabel bewirtschaften, oder sich selbst als Unternehmer betätigen würden.
Es trat also zunächst eine ziemliche Zersplitterung der Forstverwaltung ein, und obwohl manche der entlassenen Forstbeamten vielleicht wieder von einer oder der anderen Gemeinde angestellt wurden, ging eine Menge Sachkenntnis verloren, so auch in Fragen der Brandprävention und -bekämpfung. Waldbrände sind nämlich etwas völlig Übliches in Rußland, und zu ihrer Bekämpfung wurde zu Sowjetzeiten einiges unternommen. Die Flotte der Überwachungs- und Löschflugzeuge war zwar seit der Wende stark geschrumpft, und auch sonst lag einiges im Argen, aber die alten Methoden des Umgangs mit Waldbränden bewährten sich im Großen und Ganzen doch noch.
Die Gemeinden widmeten Forst in Bauland um, wenn sie zahlungskräftige Interessenten fanden. Mancherorts kam es auch zu einer halbwegs prosperierenden und profitträchtigen Forstbewirtschaftung. In vielen verelendeten und verödeten Landstrichen jedoch geschah gar nichts mehr: Die Gemeinden hatten kein Geld zur Bezahlung von Forstbeamten, durch abgelegene Lage war auch Holzhandel nicht profitabel.
Die Brandbekämpfung war nach einem Gesetz aus dem 90er Jahren Sache der Lokalbehörden, aber eben nur auf die Siedlungen bezogen, nicht auf den Wald. Mit dem Forstgesetz von 2007 wurde ihnen elegant und ohne zusätzliche Mittel auch der Brandschutz im Wald übertragen.
Es gab übrigens auch in den Jahren 2007-2009 großflächige Waldbrände, die allerdings nicht eine solche Medienwirksamkeit wie heuer erreichten, weil sie sich in entlegeneren Gebieten abspielten und die Hauptstadt nicht in Mitleidenschaft gezogen wurde.
Einmal sehen, was sich die russische Regierung jetzt einfallen lassen wird, um einerseits den Vormarsch des Privateigentums nicht zu be-, aber Vorkommnisse wie heuer zu verhindern. Ein schwieriger Spagat.

Staat und Revolution, Teil 6

Der letzte, 4. Teil des 3. Kapitels heißt: „ORGANISIERUNG DER EINHEIT DER NATION“
Dieser Titel ist interessant und wichtig, weil viele Anhänger Lenins immer wieder meinen, er sei ein Gegner und Kritiker des Nationalismus’ gewesen. Mitnichten! Er wollte sich den Nationalismus zunutze machen, aus Gründen, die im weiteren zu erläutern sind.
„Die Einheit der Nation sollte nicht gebrochen, sondern im Gegenteil organisiert werden durch die Kommunalverfassung; sie sollte eine Wirklichkeit werden durch die Vernichtung jener Staatsmacht, welche sich für die Verkörperung dieser Einheit ausgab, aber unabhängig und überlegen sein wollte gegenüber der Nation, an deren Körper sie doch nur ein Schmarotzerauswuchs war.“ (S. 62)
Das ist zunächst ein Zitat von Marx aus dem „Bürgerkrieg in Frankreich“. Marx weist darauf hin, daß die Pariser Kommune von der Idee der Nation beseelt war.
Kommt jetzt eine Kritik des Gedankens der Nation?
Wieder einmal natürlich nicht! Sondern es folgt eine Beschimpfung Bernsteins, der angeblich diesen Gedanken fehlinterpretiert hat, indem er ihn mit Proudhons Ideen verbunden hat.
(Es mag ja sein, daß Bernstein hier Unsinn verzapft hat. Dem Inhalt nach wird er jedoch hier nicht kritisiert, sondern wieder einmal als Verräter gebrandmarkt.)
Und Lenin macht aus obigem Zitat eine Frage des Zentralismus gegenüber dem Föderalismus. Das ist in obigem Zitat gar nicht Thema, aber Lenin nimmt das als Ausgangspunkt für diese – ihn offenbar bewegende – Frage.
Er legt einfach, und vollkommen ohne irgendein Argument fest: Wenn sich Kommunen vereinen, um den bürgerlichen Staat zu vernichten, so haben sie sich damit schon der Idee des Zentralismus verschrieben, also dem Prinzip, daß eine zentrale Gewalt entscheidet, was zu geschehen hat.
Dies alles angeblich im Interesse der
Einheit der Nation:
„Marx betonte ausdrücklich, als ob er die Möglichkeit einer Entstellung seiner Ansichten vorausgesehen hätte, daß die gegen die Kommune erhobene Anschuldigung, sie hätte die Einheit der Nation vernichten, die Zentralregierung abschaffen wollen, eine bewußte Fälschung ist.“
Für Lenin ist die Idee der Nation das Gleiche wie das Prinzip des Zentralismus: Die Unterordnung unter eine zentrale Gewalt und die Identifizierung der solchermaßen Unterworfenen mit dieser Zentralgewalt, allerdings jetzt unter der Idee der „proletarischen Revolution“ und der „Diktatur des Proletariats“.
Lenins diesbezügliche Position wurde von seinen Anhängern immer gerechtfertigt mit Argumenten wie: Er hätte den Nationalismus für die Idee der Revolution funktionalisieren wollen, im Sinne seiner Einseiferei für die Idee der Revolution. Er sei im Grunde dem Nationalismus nicht aufgesessen.
Alles ein Schmarrn.
Erstens, der Nationalismus läßt sich nicht funktionalisieren für etwas anderes als eben denselben: Wenn man an die freiwillige kollektive Unterordnung unter eine Gewalt gutheißt, so ist man eben dafür. Jeder Appell an den Nationalismus ist eine Bestärkung desselben, er läßt sich nicht für eine Kritik des Nationalismus benützen.
Zweitens, Lenin war doch gerade scharf auf den Nationalismus. Er wollte, daß die Sowjets – die gabs ja 1917 – sich als Nation begreifen, als Teil eines großen Ganzen betrachten und dem Diktat der Partei unterordnen.
„Staat und Revolution“ ist, gerade in diesem Kapitel, eine verhüllte Kampferklärung an die Räte: Ordnet euch der Partei unter, andernfalls seid ihr Verräter! Weil die Bolschewiki sind die legitimen Vertreter der Arbeiterklasse: Sie sind berufen, sie zu führen.
Die Pariser Kommune mußte also in der Interpretation Lenins für quasi das Gegenteil dessen herhalten, was ihre Vertreter erstrebten: Die Selbstorganisation der Gemeinden, oder, im vorliegenden Falle: der Räte. Mit Berufung auf Marx maßt sich Lenin an, die Selbstorganisation von unten für nichtig zu erklären und sie zu einer nationalen Erhebung umzuinterpretieren, die der Führung der Partei bedarf. Der gesamte 5. Punkt dieses Kapitels dient diesem Beweiszweck. Wenn sich die Menschen selbst organisieren, ihre Vertretungen wählen und ihre Entscheidungen treffen, so ist das ein einziger Auftrag an die Partei, diese Organe zu entmachten, und in einem größeren Organismus aufgehen zu lassen, der sich dann – im Interesse der Betroffenen, selbstverständlich! – ihrer Anliegen annimmt und diese nach dem eigenen Gutdünken der Partei, oder der „Diktatur des Proletariats“ wahrnimmt. Damit macht sich natürlich dieses Gremium – Staat, Partei, Verwaltung – von den Bedürfnissen der ursprünglichen Beschlüsse dieser –„unreifen“ – Vertretungen völlig unabhängig.
Noch etwas kann man diesem Kapitel entnehmen: Der „Staat“ ist für Lenin ausschließlich die Exekutive, der Gewaltapparat: Polizei, Heer. Andere Teile des Staatsapparates, die Rechtspflege, das Unterrichtswesen, die Gesetzgebung und die Volksvertretung in Form des Parlaments, sind nicht „Staat“, sondern „Verwaltung“ – sie werden zu einem Teil der „Gesellschaft“, den man durchaus übernehmen und fortführen kann. Ihre Stellung im Rahmen des kapitalistischen Systems ist nicht Gegenstand seiner Analyse, wenn man diese Schrift überhaupt als Analyse bezeichnen will. Mit dieser Scheidung ist auch klar, daß „Zerschlagen des Staatsapparates“ sich bloß auf die Zerstörung und Neukonstituierung von Heer, Polizei – und Geheimdienst!” – bezieht, nicht auf die „zivile Sphäre“ ebendieses Staatsapparates.

Staat und Revolution, Teil 5

Als nächstes wendet sich Lenin der Frage zu, wie sich die Arbeiter, oder das Volk ihre Repräsentanten aussuchen sollen. Auch hier wird wieder vom Standpunkt eines bereits geteilten Zweckes eine bloße Verfahrensform zu einem Inhalt, einem politischen Ziel erhoben.
Er zitiert Marx, der die Gewaltenteilung aufheben wollte:
„Statt einmal in drei oder sechs Jahren zu entscheiden, welches Mitglied der herrschenden Klasse das Volk im Parlament ver- und zertreten soll, sollte das allgemeine Stimmrecht dem in Kommunen konstituierten Volk dienen …“ (S. 55)
Obwohl gar nicht klar wird, wie das allgemeine Stimmrecht – das ja heute in allen kapitalistischen Staaten verwirklicht ist –, dem Volke dienen sollte, folgt statt einer Ausführung wieder bloß eine Beschimpfung der sozialdemokratischen Verräter, die die Kritik am Parlamentarismus den Anarchisten überlassen haben, die natürlich noch schlimmer sind als jene:
„Es ist durchaus nicht verwunderlich, daß das Proletariat der “fortgeschrittenen” parlamentarischen Länder … seine Sympathien immer öfter dem Anarchosyndikalismus zuwandte, obwohl dieser der leibliche Bruder des Opportunismus ist.“ (S. 56)
Warum das so ist, erfahren wir natürlich auch nicht. Der bisherige Parlamentarismus ist „Betrug“, und der
„Ausweg aus dem Parlamentarismus ist natürlich nicht in der Aufhebung der Vertretungskörperschaften und der Wählbarkeit zu suchen, sondern in der Umwandlung der Vertretungskörperschaften aus Schwatzbuden in “arbeitende” Körperschaften.“ (S. 56)
(Man will ja gar nicht zur Sprache bringen, an wen einen das erinnert.)
Dann legt Lenin ein Bekenntnis ab, warum er so auf diesem Prinzip der richtigen Vertretung herumreitet:
„Wir sind keine Utopisten. Wir “träumen” nicht davon, wie man unvermittelt ohne jede Verwaltung, ohne jede Unterordnung auskommen könnte; diese anarchistischen Träumereien, die auf einem Verkennen der Aufgaben der Diktatur des Proletariats beruhen, sind dem Marxismus wesensfremd, sie dienen in Wirklichkeit nur dazu, die sozialistische Revolution auf die Zeit zu verschieben, da die Menschen anders geworden sein werden. Nein, wir wollen die sozialistische Revolution mit den Menschen, wie sie gegenwärtig sind, den Menschen, die ohne Unterordnung, ohne Kontrolle, ohne “Aufseher und Buchhalter” nicht auskommen werden.“ (S. 59-60)
Was entnehmen wir diesem Zitat?
1. Verwaltung = Unterordnung.
Wenn dem so wäre, so könnte man sich jede Revolution schenken, weil eine Verwaltung in dem Sinne, daß die Produktion, die Ausbildung, der Konsum, der Transport geplant werden muß, ist in jeder Gesellschaft notwendig. Von selbst geht das alles nicht. Das ist aber für Lenin gleichzusetzen mit Unterordnung: Die einen entscheiden, die anderen gehorchen.
2. Die Vorstellung, Planung ginge ohne Unterordnung, sind für ihn „anarchistische Träumereien“, sie beruhen auf einer „Verkennung der Diktatur des Proletariats“ – eines Zieles, das erst er zum Ziel erhoben hat, laufen also seinen Vorstellungen zuwider und sind daher falsch, und setzen eine „Reife“ der Menschen voraus, die gegenwärtig nicht vorhanden ist.
3. „Revolutionäres Handeln“ heißt demgemäß für Lenin: Die Leute irgendwie zu einer Revolution zu überreden, ihnen irgendetwas vorspiegeln – da ist jede Roßtäuscherei erlaubt – und sie dann „erziehen“ – mit Gewalt, selbstverständlich.
Argumente enthält dieser Abschnitt selbstverständlich wieder nicht, aber damit ist ein Teil eines Programmes ausgesprochen, das bekanntermaßen dann in die Wirklichkeit umgesetzt worden ist.
Im späteren Teil dieses Kapitels zeigt sich jedoch, daß Lenin sehr wohl einen Unterschied zwischen Verwaltung und Unterordnung, d.h. Gewalt kennt:
„Organisieren wir Arbeiter selber die Großproduktion, davon ausgehend, was der Kapitalismus bereits geschaffen hat, auf unsere Arbeitererfahrung gestützt, mit Hilfe strengster, eiserner Disziplin, die von der Staatsgewalt der bewaffneten Arbeiter aufrechterhalten wird; machen wir die Staatsbeamten zu einfachen Vollstreckern unserer Aufträge, zu verantwortlichen, absetzbaren, bescheiden bezahlten “Aufsehern und Buchhaltern” (dazu natürlich Techniker jeder Art, jeden Ranges und Grades) – das ist unsere proletarische Aufgabe, damit kann und muß man bei der Durchführung der proletarischen Revolution beginnen.“
1. Die Arbeiter organisieren etwas selber – das steht in Widerspruch zum Vorherigen und Folgenden, weil dazu sind sie ja gar nicht reif.
2. Die Verwaltung wird übernommen – sie ist nach den bisherigen Ausführungen ja gar nicht Teil des Staates, sondern etwas Neutrales – bloße „Vollstrecker“ der Staatsmacht.
3. Die „bewaffneten Arbeiter“ stellen den neuen Staat, die neue Gewalt, und überwachen die Produktion.
4. Das ist schließlich unsere (sprich: der Bolschewiki) „proletarische Aufgabe.“ Dieses kleine Detail sollte man nicht übersehen. Lenin sagt hier nicht: Wir, die Bolschewiken, wollen das, und werden das machen, weil wir das für richtig halten. Da wäre ja ein Streit fällig, warum das richtig ist. Sondern er behauptet: Das ist unsere „Aufgabe“, wir gehorchen damit höheren Gesetzmäßigkeiten, und wer sich dagegen stellt, ist unser Feind – Verräter, Opportunist, usw. – und gehört niedergemacht.