Erste Schlußfolgerungen

WAS LERNEN WIR AUS DER ZURECHTSTUTZUNG UND RUINIERUNG ZYPERNS?

Erstens einmal, was die ökonomische Seite der ganzen Angelegenheit betrifft, für die inzwischen das Wort „Rettung“ – korrekterweise – gar nicht erst aufkommt:

1. Sparguthaben sind nicht mehr sakrosankt, sondern die Staaten der Eurozone betrachten das Geld ihrer Bürger als eine Art leihweise überlassenes Staatseigentum, auf das man notfalls zugreifen muß, wenn der Hut brennt, also der Staat selbst in Notstand gerät.

2. Das hat Folgen für den ganzen europäischen Banksektor, wo ja die Banktätigkeit, also die Kreditvergabe an die Höhe der Einlagen gebunden ist. Wenn jetzt das Vertrauen in die Sicherheit der Einlagen sinkt und viele Leute ihre Einlagen abheben und nach Hause nehmen oder ins Ausland überweisen, was in Griechenland und Spanien teilweise bereits geschehen ist, so verlieren die Banken an Spielraum und müssen ihr Geschäft einschränken, oder die ratio zwischen Einlagen und Kreditvergabe ändert sich, sodaß auch jeder Schein einer auf dem tatsächlichen Reichtum der Gesellschaft Bezug nehmenden Grundlage der Kreditschöpfung immer mehr verlorengeht.

3. Banken werden auch nicht mehr notwendig „gerettet“. Während in Irland die größte Bank, die sich mit den Hypothekarkrediten in die Nesseln gesetzt hatte, – die Anglo Irish Bank – im Februar still und heimlich begraben, also aufgelöst wurde – die Schulden trägt jetzt über die Euro-Rettung der irische Staat – und ähnliches Österreich für die Hypo Alpe Adria nahegelegt wurde, so ist jetzt die zypriotische Volksbank (Laiki) dran, die einen guten Teil der Wirtschaftsleistung Zyperns beigesteuert hat.

4. Wir lernen auch, daß Zypern einen „überdimensionierten“ Banksektor hat. Man fragt sich, wann ist ein Banksektor eigentlich „richtig“ dimensioniert? Es gibt kein „richtiges“ Verhältnis zwischen Finanzwirtschaft und anderen Sektoren. Aber mit dieser Behauptung wird so getan, als hätte sich die zypriotische Bevölkerung etwas zuschulden kommen lassen, für das die jetzt büßen muß.
Man sucht vergebens in den Medien nach irgendeiner Äußerung verantwortlicher EU-Politiker, warum ein Land mit einer solchen „überdimensionierten“ Finanzwirtschaft eigentlich seinerzeit in EU und Euro aufgenommen wurde?

5. Die angekündigten Maßnahmen zur Kontrolle des Kapitalverkehrs, die die aufgrund dieser Maßnahmen vorhersehbare Kapitalflucht eindämmen sollen, werden eher das Gegenteil verursachen, und auch den Zustrom ausländischen Kapitals in die Eurozone deutlich verringern.

6. Der Zustrom russischen – und ukrainischen – Kapitals in die Eurozone ist definitiv gestört. Während bisher die russische Unternehmerschaft über Zypern sozusagen ihre Gewinne in Euro umwandelte und dadurch erst zu internationalem Kapital machte – so eine Art Bad oder Taufe in Weltgeld – um sie dann entweder zu Hause oder in der EU zu investieren, so ist dieses Verfahren jetzt einseitig von der EU aufgekündigt worden. Der russische Regierungschef Medwedjew hat das auch deutlich ausgesprochen, indem er gesagt hat, der Euro sei eine gefährliche Währung, in der man eine Menge Geld verlieren könnte.
Die Maßnahmen der EU-Spitze zur Stützung und Stabilisierung des Euro nehmen immer mehr den Charakter anti-ökonomischer Zwangsmaßnahmen an, mit denen Gute belohnt und Böse bestraft werden sollen, wobei alle diplomatischen Gepflogenheiten brüsk aufgekündigt werden. Die zypriotischen Politiker – immerhin ehrbare Absolventen britischer Universitäten – wurden von den sich zur Führungsmannschaft der EU aufgeschwungen habenden deutschen Politikern wie ungezogene Lauser behandelt, die Schule geschwänzt haben und jetzt dafür bestraft werden müssen.

Was alle diese Klarstellungen und der unvermeidliche Zusammenbruch der zypriotischen Wirtschaft noch für Folgen haben werden, wird sich erst herausstellen.

Ungarns neue Verfassung

DIE DEFINITION DES UNGARISCHEN MENSCHEN
In Ungarn ist zur Zeit die vierte Redaktion der neuen Verfassung am Tisch, und in der EU gehen die Wogen hoch, wie undemokratisch diese angeblich sei. Vor allem die Einschränkung der Befugnisse des Verfassungsgerichtshofes ist Gegenstand der Kritik.
Über all dem wird völlig übersehen, was eigentlich die Leistung dieser Verfassung ist.
Oder was überhaupt die Leistung jeder Verfassung ist.
Eine Verfassung definiert sich ihre Bürger. Sie erklärt die Bürger eines Landes zu ihren Subjekten und schreibt ihnen vor, wer und wie sie zu sein haben. Sie verpflichtet sie auf die Grundpfeiler der Demokratie, als da sind: Freiheit und Gleichheit, und worauf sich diese hohen Werte beziehen: auf das Privateigentum nämlich. Eine Verfassung ist somit eine Art Inbesitznahme der Bürger eines Landes, und der ungeborenen Generationen, die erst noch das Licht der Welt erblicken müssen. Auch sie sind schon vorgeplant und in den Raster der kapitalistischen Gesellschaft eingespeist. Und wehe ihnen, den jungen Leuten, wenn sie sich dem nicht fügen, gegen diese Definition rebellieren. Sie werden mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln diszipliniert, bestraft, in Heime gesteckt oder sonstwie mit Polizeigewalt behandelt, und als Rechtsbrecher in die Zwangsjacke der jeweiligen Ordnung gefesselt.
Das als Vorbild aller demokratischen Verfassungen in Europa angesehene deutsche Grundgesetz enthält für alle Rechte, die es den Bürgern gewährt, gleichermaßen die Bestimmungen, unter welchen Umständen diese aufgehoben werden dürfen. In der als „Verteidigungsfall“ angeführten Rubrik, die sich den Anschein einer Reaktion auf einen bewaffneten Überfall von außen gibt, wird auch für den Fall vorgesorgt, daß im Inneren Aufstände ausbrechen. Damit können alle sonst in dieser Verfassung verkündeten demokratischen Rechte außer Kraft gesetzt werden und es kann mit Notverordnungen regiert werden.
Diese Art von Notstandsparagraph existiert in allen europäischen Verfassungen. Wenn der Staat selbst in Gefahr ist, so darf die Diktatur eingeführt werden. Und das wäre zum Beispiel dann, wenn die Bürger sich ihrer verfassungsmäßigen Definition widersetzen und den Gewaltapparat durch Aufstände in Bedrängnis bringen.
Zur Analyse des Deutschen Grundgesetzes und seiner Implikationen findet man hier etwas
Es wäre jedoch verfehlt, die Verfassungen über die Möglichkeit ihrer Außer-Kraft-Setzung zu verstehen. Sie leisten ja ihren Haupt-Dienst darin, im Normalbetrieb zu funktionieren: indem sie die Einheit von Staat und Untertanen, von Herrschenden und Beherrschten schaffen, die für die Marktwirtschaft unverzichtbar ist. Wenn das einmal nicht mehr funktioniert – na dann gibt es eben die Ausnahmeregelungen. Damit ist allerdings auch eingestanden, daß die Verfassung eben nicht so, wie sie vorgibt, aus der Natur des Menschen herauswächst, weil dann könnten ja solche Situationen, wo die Staatsgewalt in Gefahr gerät, gar nicht entstehen.
Alle Gesetze, die in den diversen Staaten erlassen werden, beruhen auf den Verfassungsgrundsätzen, die die Freiheit des Privateigentums, also der Freiheit der Eigentümer, andere – die Habenichtse – für die eigenen Interessen auszunützen, beruhen. Und auf der Gleichheit vor dem Gesetz, die alle Verstöße gegen das Eigentum ahndet: der Unternehmer darf genausowenig im Supermarkt stehlen wie der Obdachlose.
Die ungarische Verfassung der Fidesz-Regierung hat darüberhinaus noch eine Besonderheit: sie erklärt den ungarischen Bürger zum Christen. Wer einer anderen Religion anhängt bzw. Atheist ist, ist kein richtiger Ungar. Damit ist die Trennung zwischen Staat und Kirche aufgehoben, und die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, die Bildungs- ud Sozialinstitutionen der Kirche zu überantworten, was inzwischen in Ungarn ständig geschieht.
Ungarn ist einen Schritt weiter als die restlichen Staaten der EU, der Notstand wird bereits ausgerufen, und eine darauf zugeschnittene Verfassung erlassen.
Es bleibt abzuwarten, was darauf folgt – im In- und Ausland.
Eine genauere Analyse der ungarischen Verfassung findet sich hier.
Derselbe Text auf ungarisch.

Ein angesichts der Euro-Krise fast vergessener Schuldnerstaat

AASGEIER KREISEN ÜBER ARGENTINIEN

Argentinien erklärte seinen Bankrott, oder besser: seine Zahlungsunfähigkeit im Januar 2002, da der IWF seinem Musterschüler Argentinien einen Kredit verweigerte, der notwendig gewesen wäre, um seine gerade fälligen Staatsanleihen auszuzahlen. Die damals in Umlauf befindliche argentinische Staatsschuld belief sich zu diesem Zeitpunkt auf 82 Milliarden Dollar, was damals über 90% seines BIP entsprach. (Die 82 Milliarden werden in spanischsprachigen Quellen angeführt, in deutschen ist stets von 100 Milliarden die Rede. Woher sich die Differenz ergibt, ist unklar.) Es war der bisher größte Staatsbankrott aller Zeiten. Argentinien konnte sich so sehr verschulden, weil seine Währung durch die unter der Regierung Menem mit dem IWF ausgehandelte Dollar-Bindung des Peso Argentinien sehr kreditwürdig gemacht hatte. Es erschien keinem Akteur der Finanzwelt als bedenklich, die Stützung einer Währung von außen als verläßliches Datum zur Einschätzung seiner Kreditwürdigkeit anzusehen. Argentiniens Staatsbankrott war ein Vorläufer der Euro-Krise, er wurde jedoch damals als einmaliger Betriebsunfall des Finanzgeschäfts weggesteckt, und die globalen Akteure wandten sich von Argentinien ab und machten ihre Geschäfte anderswo.

Die Folgen des verlorenen Kredits waren für die Bevölkerung Argentiniens verheerend. Hier könnten sich die Kritiker der Austerity-Maßnahmen ein Bild machen, was noch alles auf die EU-Staaten zukommt: de te fabula narratur! Dennoch wird Argentinien von als besonders menschenfreundlich angesehenen Ökonomen wie Paul Krugmann gerne als Vorbild hingestellt, wie gut ein Staat fährt, wenn er seine Schulden einfach streicht. Wachstum tritt ein, und es geht wieder aufwärts. Das ist ein gewisser Zynismus gegenüber den verelendeten Argentiniern, aber sogar dieser „Erfolg“ ist inzwischen gefährdet.

Unter der Regierung von Néstor Kirchner wurde eine Umschuldung mit den Gläubigern Argentiniens ausgehandelt, derzufolge sie mit ungefähr einem Drittel der Nominale der von ihnen gehaltenen Papiere abgefertigt wurden. Sie mußten also auf mehr als die Hälfte ihrer Forderungen verzichten. (Ein vor Wut geifernder Artikel der FAZ behauptet gar, es sei nur ein Viertel gewesen, mit dem die Gläubiger abgespeist wurden.) So gelang es Argentinien, seine Staatsschuld auf 19% seines BIP zu reduzieren. Das Fernziel der argentinischen Regierung ist es, seine Kreditwürdigkeit wiederherzustellen, um auf die Finanzmärkte zurückzukehren, also sich neu zu verschulden.

Dieser Schuldenstreichung stimmten allerdings nur 93% der Besitzer der argentinischen Staatspapiere zu. Unter den restlichen 7% befinden sich einige Hedgefonds, die spanisch Geier-Fonds heißen, und die sich der argentinischen Staatstitel habhaft gemacht haben, als sie kurz nach dem Bankrott völlig entwertet und daher sehr günstig zu haben waren. Manche der Gläubiger befinden sich in Deutschland und bestellen offenbar regelmäßig Artikel wie den erwähnten in der FAZ, der sich in Schmähreden über die mangelnde Zahlungsmoral der argentinischen Regierungen ergeht. Zwei Drittel der solchermaßen unerledigten argentinischen Staatsschuld wird von US-Bürgern oder -Institutionen gehalten, die seit fast einem Jahrzehnt dort gegen Argentinien prozessieren.

Und da hat ein Richter im Herbst beschlossen, daß aufgrund einer Gleichbehandlungsbestimmung auf diesen Anleihen – die vom argentinischen Staat garantiert wurde – die Einigung mit den 93% als gegenstandslos zu betrachten und die Auszahlungen an diese Gläubiger zu blockieren sind. Damit wird die gesamte Umschuldung Argentiniens in Frage und ein neuerlicher Staatsbankrott in Aussicht gestellt.

Das Erkenntnis des New Yorker Richters wurde wegen der Berufung Argentiniens ausgesetzt. Nächste Woche soll in einer neuerlichen Verhandlung beschlossen werden, ob der Berufung stattgegeben wird oder nicht. Die dort versammelten Richter entscheiden nicht nur über das Schicksal Argentiniens, sondern auch über die weitere Entwicklung der Kreditwürdigkeit der Staatsschulden weltweit.