Ungarns neue Verfassung

DIE DEFINITION DES UNGARISCHEN MENSCHEN
In Ungarn ist zur Zeit die vierte Redaktion der neuen Verfassung am Tisch, und in der EU gehen die Wogen hoch, wie undemokratisch diese angeblich sei. Vor allem die Einschränkung der Befugnisse des Verfassungsgerichtshofes ist Gegenstand der Kritik.
Über all dem wird völlig übersehen, was eigentlich die Leistung dieser Verfassung ist.
Oder was überhaupt die Leistung jeder Verfassung ist.
Eine Verfassung definiert sich ihre Bürger. Sie erklärt die Bürger eines Landes zu ihren Subjekten und schreibt ihnen vor, wer und wie sie zu sein haben. Sie verpflichtet sie auf die Grundpfeiler der Demokratie, als da sind: Freiheit und Gleichheit, und worauf sich diese hohen Werte beziehen: auf das Privateigentum nämlich. Eine Verfassung ist somit eine Art Inbesitznahme der Bürger eines Landes, und der ungeborenen Generationen, die erst noch das Licht der Welt erblicken müssen. Auch sie sind schon vorgeplant und in den Raster der kapitalistischen Gesellschaft eingespeist. Und wehe ihnen, den jungen Leuten, wenn sie sich dem nicht fügen, gegen diese Definition rebellieren. Sie werden mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln diszipliniert, bestraft, in Heime gesteckt oder sonstwie mit Polizeigewalt behandelt, und als Rechtsbrecher in die Zwangsjacke der jeweiligen Ordnung gefesselt.
Das als Vorbild aller demokratischen Verfassungen in Europa angesehene deutsche Grundgesetz enthält für alle Rechte, die es den Bürgern gewährt, gleichermaßen die Bestimmungen, unter welchen Umständen diese aufgehoben werden dürfen. In der als „Verteidigungsfall“ angeführten Rubrik, die sich den Anschein einer Reaktion auf einen bewaffneten Überfall von außen gibt, wird auch für den Fall vorgesorgt, daß im Inneren Aufstände ausbrechen. Damit können alle sonst in dieser Verfassung verkündeten demokratischen Rechte außer Kraft gesetzt werden und es kann mit Notverordnungen regiert werden.
Diese Art von Notstandsparagraph existiert in allen europäischen Verfassungen. Wenn der Staat selbst in Gefahr ist, so darf die Diktatur eingeführt werden. Und das wäre zum Beispiel dann, wenn die Bürger sich ihrer verfassungsmäßigen Definition widersetzen und den Gewaltapparat durch Aufstände in Bedrängnis bringen.
Zur Analyse des Deutschen Grundgesetzes und seiner Implikationen findet man hier etwas
Es wäre jedoch verfehlt, die Verfassungen über die Möglichkeit ihrer Außer-Kraft-Setzung zu verstehen. Sie leisten ja ihren Haupt-Dienst darin, im Normalbetrieb zu funktionieren: indem sie die Einheit von Staat und Untertanen, von Herrschenden und Beherrschten schaffen, die für die Marktwirtschaft unverzichtbar ist. Wenn das einmal nicht mehr funktioniert – na dann gibt es eben die Ausnahmeregelungen. Damit ist allerdings auch eingestanden, daß die Verfassung eben nicht so, wie sie vorgibt, aus der Natur des Menschen herauswächst, weil dann könnten ja solche Situationen, wo die Staatsgewalt in Gefahr gerät, gar nicht entstehen.
Alle Gesetze, die in den diversen Staaten erlassen werden, beruhen auf den Verfassungsgrundsätzen, die die Freiheit des Privateigentums, also der Freiheit der Eigentümer, andere – die Habenichtse – für die eigenen Interessen auszunützen, beruhen. Und auf der Gleichheit vor dem Gesetz, die alle Verstöße gegen das Eigentum ahndet: der Unternehmer darf genausowenig im Supermarkt stehlen wie der Obdachlose.
Die ungarische Verfassung der Fidesz-Regierung hat darüberhinaus noch eine Besonderheit: sie erklärt den ungarischen Bürger zum Christen. Wer einer anderen Religion anhängt bzw. Atheist ist, ist kein richtiger Ungar. Damit ist die Trennung zwischen Staat und Kirche aufgehoben, und die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, die Bildungs- ud Sozialinstitutionen der Kirche zu überantworten, was inzwischen in Ungarn ständig geschieht.
Ungarn ist einen Schritt weiter als die restlichen Staaten der EU, der Notstand wird bereits ausgerufen, und eine darauf zugeschnittene Verfassung erlassen.
Es bleibt abzuwarten, was darauf folgt – im In- und Ausland.
Eine genauere Analyse der ungarischen Verfassung findet sich hier.
Derselbe Text auf ungarisch.

Weitere von der Euro-Schuldenkrise betroffene Staaten

ALTERNATIVLOS UND PERSPEKTIVLOS
Sehr wenig hört man in letzter Zeit von Portugal. Seine Schulden sind – ähnlich denen anderer Krisenstaaten – trotz drastischer Sparmaßnahmen gestiegen, da durch die Rezession auch die Einnahmen aus Steuern und Abgaben gesunken sind. Im Oktober versuchte die Regierung eine Umschuldung, bei sie der Anleihen, die 2013 fällig gewesen wären, gegen solche tauschte, die erst 2015 fällig werden. Sie konnte nur einen Teil der solcherart angebotenen Wertpapiere umschulden. Der Premierminister Passos Coelho hat angekündigt, eine Fristverlängerung für die Schuldenreduktion zu beantragen, da die derzeitigen Ziele unerreichbar sind.
Portugal hat zwar alles gemacht, um die Vorgaben der Troika zu erfüllen – das Geld der Pensionskassen einkassiert, den Kündigungsschutz gelockert, Gehälter gesenkt, Beamten entlassen und Steuern erhöht, und eine gewaltige Privatisierungswelle eingeleitet – und steht eben gerade deswegen schlecht da, weil Geschäftstätigkeit und Konsum drastisch zurückgegangen sind.
Trotz aller möglichen und auf keinerlei realen Grundlagen fußenden optimistischen Prognosen, daß sich Ende 2013 eine Besserung der Lage abzeichnen werde, weiß im Grunde jeder, daß das Land perspektivlos ist, umso mehr, als jetzt lange Wintermonate bevorstehen, in denen kaum Tourismuseinnahmen zu erwarten sind. Es fragt sich nur, welche Schlüsse sowohl die internationalen wie auch die nationalen Akteure daraus ziehen werden.
Portugal könnte insofern zu einer Kalamität für die ganze EU werden, weil es eben alle Empfehlungen und Anordnungen der EU, Troika usw. genau befolgt hat und man daher an Portugal sehr deutlich sehen kann, daß diese Maßnahmen weder zu einer Reduktion der Schuld noch zu einer Belebung der Wirtschaft führen – also zur Stabilisierung der Währung und einer Steigerung des Vertrauens in den Euro nichts beitragen.
Zypern, dessen Banken durch den Wertverlust der griechischen Staatsanleihen empfindlich getroffen wurden, hat schon vor einiger Zeit um ein Hilfsprogramm angesucht. Es wäre das vierte Land, das mit auf den gemeinsamen Kredit der EU-Staaten mit Hilfen aus einem europäischen Rettungsfonds gestützt würde. Diese „Hilfe“ wäre natürlich auch wieder ein Kredit, der zu bedienen und irgendwann einmal zurückzuzahlen wäre.
Gerade deshalb, weil mit Zypern diese ursprünglich als Not- und Überbrückungsmaßnahme eingerichtete Rettungsfonds-Wirtschaft sozusagen in Serie gehen würde, und weitere Kandidaten schon in der Warteschlange stehen, zögert die EU und auch die Troika. Denn jedes Hilfspaket für das an und für sich kleine und überschaubare Zypern würde wieder Eckdaten für die anderen Staaten setzen. Schon hat Irland angekündigt, ähnliche Konditionen wie Griechenland zu wollen, vor allem einen Schuldenschnitt. Zypern verlangt Ähnliches.
Also streiten sich EU und IWF hin und her und zögern mit Entscheidungen. Inzwischen hat Rußlands Präsident Hilfe angekündigt. Weder ist sicher, ob Zypern diese annehmen dürfte, sollte sie tatsächlich gewährt werden – damit wäre Rußland mit im Boot der Euro-Rettung – noch ist klar, wie sie aussehen sollte.
Etwas Verwirrung gab es im Herbst um Slowenien, da der Regierungschef plötzlich und zur Überraschung vieler im In- und Ausland ankündigte, daß Slowenien kurz vor dem Bankrott stünde und bald um Hilfskredite von der EU ansuchen müsse.
Wie sich seither herausgestellt hat, hat Jansa etwas übertrieben, um seine projektierten Sparpakete im Inland durchs Parlament zu bringen. Seine Kassandrarufe haben aber das Augenmerk der internationalen Akteure auf Slowenien gelenkt und seine Bonität beschädigt. Es steht zwar besser da als angekündigt, hat aber mit Rezession, einer Immobilien- und Bankenkrise zu kämpfen und hat gerade auch ein Sparpaket verkündet, das vor einigen Wochen die Bevölkerung zu Protestkundgebungen auf die Straßen getrieben hat.
In Slowenien ist nämlich damit der Erfolgsweg vorbei, den dieses Land mit der von seinen Politikern aktiv betriebenen Zerschlagung Jugoslawiens begonnen hat: mit seiner weltmarktfähigen Industrie, seinem gut positionierten Bankensektor und seinen Verbindungen zu den Nachfolgestaaten Jugoslawiens als Bindeglied zwischen der EU und den einstigen Mitbürgern zu fungieren und an allen Geschäften, die durch Slowenien gehen, etwas mitzunaschen. Das war auch lange die Grundlage des Erfolges der slowenischen Banken, die wegen ihrer Pionierfunktion in beide Richtungen sehr kreditwürdig waren und mit diesem Kredit groß ins Immobiliengeschäft einstiegen – wie andere Banken Europas auch. Die Hypo Alpe Adria läßt grüßen.
Diesen 3 Staaten ist im Grunde ihre Staatsräson abhanden gekommen. Portugal ist – ähnlich wie Griechenland – auf die Rolle eines Vollstreckungsgehilfen für fremde Zwecke reduziert. Den anderen steht das noch bevor. Es ist abzuwarten, wie diese Regierungen damit umgehen werden.

Demokratie, Antifaschismus und Antisemitismus heute

JUDEN IM PARLAMENT?!
Der Jobbik-Abgeordnete Márton Gyöngyösi hat unlängst – im Zusammenhang mit einer Debatte, wie sich Ungarn zur jüngsten Attacke Israels auf Gaza positionieren sollte – im ungarischen Parlament verkündet, man müßte einmal feststellen, wieviele Juden in Ungarn in Parlament und Regierung sitzen, weil sie die nationale Sicherheit gefährden. Später hat er diese Äußerung dahingehend modifiziert, daß er sich dabei auf Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft, ungarischer und israelischer, bezogen habe.
Diese Äußerung wurde in der internationalen Presse so kolportiert, als ob er eine neuerliche Registrierung aller Juden in Ungarn gefordert habe.
Bei dem internationalen Aufschrei um diesen neuen barbarischen Akt des Antisemitismus ist völlig die Frage untergegangen, in welchem Zusammenhang diese Äußerung mit der parlamentarischen Debatte stand, und was Gyöngyösi eigentlich dabei gemeint hat.
Zunächst ist einmal festzustellen, daß z.B. Österreich die Doppelstaatsbürgerschaft verbietet und ein Abgeordneter im österreichischen Parlament sein Mandat verlieren würde, falls sich herausstellen sollte, daß er noch eine andere Staatsbürgerschaft besitzt. Ebenso gab es vor einigen Jahren eine Debatte in Deutschland um die zweite Generation der türkischen Gastarbeiterkinder: ob sie die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten sollten, weil ihre Loyalität gegenüber den „deutschen Werten“ zweifelhaft sei, es aber umgekehrt vom Standpunkt der deutschen Staatsraison ebenso unzweckmäßig wäre, sie als weiterhin als türkische Staatsbürger auf deutschem Boden zu dulden, weil sie dann noch unsicherere Kantonisten wären.
Es ist offensichtlich ein Bedürfnis jeden Staates, seine Bürger in In- und Ausländer zu scheiden und da eine genaue Trennlinie zwischen den „unsrigen“ und den „anderen“ zu ziehen. Die Frage ist dabei, wie sehr sie dem Staat, der Nation dienen – im friedlichen Handel und Wandel ebenso wie bei letzten, höchsten Dienst, die ein Staat seinen Bürgern abverlangt, als Kanonenfutter im Krieg.
Während ein Staat wie Deutschland oder sogar Österreich dieses Bedürfnis in Gesetzesform gießen und exekutieren und diskutieren darf, ist das offenbar einem Staat wie Ungarn verwehrt. Es ist den „neuen“ EU-Staaten mehr oder weniger vorgeschrieben, daß so etwas wie ein nationales Eigeninteresse nur dann zugelassen ist, sofern es den Bedürfnissen des internationalen Kapitals nicht zuwiderläuft. Dazu gehört auch, Ausländer – beileibe nicht nur aus Israel, wie die Jobbik meinen – zu hofieren, gegebenenfalls einzubürgern und ihnen alle Freiheiten zu gewähren, sobald sie sich als Investoren betätigen.
Und da meinte Gyöngyösi offenbar, daß Ungarn sich nicht einmal eine eigenständige Außenpolitik leisten kann, sobald es um die Nahostfrage geht, weil vitale Interessen der ungarischen Ökonomie berührt sind.
Man sieht auch, wie kommod für andere im Parlament vertretene Parteien der Antisemitismus-Vorwurf ist, mit dem man diesen Einwand vom Tisch wischen kann. Es käme sonst zu einer gerade für die Regierungskoalition unangenehmen Debatte darüber, was Ungarns Staatsraison eigentlich ist und welchen Interessen diese Regierung genauso wie die Vorgängerregierung verpflichtet ist – in einem Land, in dem in jedem Winter Leute erfrieren und das inzwischen wieder dort ist, wo es in der Zwischenkriegszeit war – mit 3 Millionen Bettlern, die zwar nicht betteln, aber unter dem Existenzminimum leben und sich mit Hilfe von öffentlichen Ausspeisungen und Kleinkriminalität über Wasser halten.
Die Jobbik als tatsächlich „neue Kraft“ machen es sich natürlich auch leicht, indem sie in typisch bürgerlicher Manier auf Schuldsuche gehen und für die Übel Ungarns regelmäßig ein sehr unbestimmtes „Ausland“, meistens Israel oder Brüssel, verantwortlich machen und im Inneren jede Menge „Andersartige“ dingfest machen, die sich in der einen oder anderen Form als Agenten volksfremder Interessen betätigen.
Die in den Medien praktizierte Art von Umgang mit einer Äußerung wie der Gyöngyösis ist allerdings ein sicheres Mittel, den Jobbik in Ungarn weitere Sympathisanten zu schaffen und ihrer Sichtweise populär zu machen.