Staat und Revolution, Teil 7

IV. Erläuterungen von Engels
Lenin sucht hier auf konkrete Fragen, die sich der neu einzurichtenden Staatsmacht stellen, eine Antwort, und schlägt wieder nach bei den Klassikern. Er zitiert zunächst Engels Abhandlung von 1873 „Zur Wohnungsfrage“ ).
Festgestellt wird einmal: Es gibt im Kapitalismus jede Menge leerstehenden Wohnraum, und gleichzeitig Obdachlose. Der Grund für diesen Umstand ist das Privateigentum. Eine korrekte Feststellung.
Wie sieht die Lösung Engels/Lenin für dieses Problem aus, nach der „proletarischen Revolution“?
Löst man das Privateigentum auf und baut möglichst schnell ordentliche Häuser?
Keineswegs. Sondern man verteilt einmal das Vorhandene, und wer sich darüber aufregt, ist ein Klassenfeind:
„Soviel aber ist sicher, daß schon jetzt in den großen Städten hinreichend Wohngebäude vorhanden sind, um bei rationeller Benutzung derselben jeder wirklichen ‘Wohnungsnot‘ sofort abzuhelfen. Dies kann natürlich nur durch Expropriation der heutigen Besitzer, resp. durch Bequartierung ihrer Häuser mit obdachlosen oder in ihren bisherigen Wohnungen übermäßig zusammengedrängten Arbeitern geschehn, und sobald das Proletariat die politische Macht erobert hat, wird eine solche, durch das öffentliche Wohl gebotene Maßregel ebenso leicht ausführbar sein, wie andere Expropriationen und Einquartierungen durch den heutigen Staat.“(S. 69)
Engels erklärt also das Vorhandene für ausreichend und alles nur für eine Frage der Verteilung.
Das ist ein wenig naiv, oder zumindest verharmlosend gedacht, ähnlich wie heute gegen den Hunger in der Welt protestiert wird: Es ist ja genug da, nur aus Geschäftsinteresse wird es nicht den Bedürftigen gegeben.
In Wirklichkeit verhält es sich im Kapitalismus so, daß viele Dinge gar nicht erst erzeugt werden, weil sich die Unternehmer kein zahlungsfähiges Bedürfnis dafür ausrechnen. So stehen zwar Wohnungen leer und werden Lebensmittel vernichtet, aber es werden eben auch viele der Ersteren gar nicht erst gebaut und viele der Letzteren gar nicht erst angebaut. Der Kapitalismus erzeugt Mangel auf zweierlei Art: Erstens verwehrt er durch die Eigentumsordnung den Bedürftigen den Zugang zu bereits vorhandenem Reichtum. Zweitens orientiert sich die Produktion von konkretem Reichtum nicht am gesellschaftlichen Bedürfnis, sondern an der Zahlungsfähigkeit des p.t. Publikums.
Die Vorstellung von Engels, daß die Wohnungsfrage durch Enteignungen und Einquartierungen zu lösen wäre, hat durchaus Folgen gehabt im ersten proletarischen Staat: Noch heute leben viele Menschen in russischen und anderen Städten postsowjetischer Staaten in den sogenannten „Kommunalkas“, ehemals gutbürgerlichen großen Wohnungen von 10-15 Zimmern, in der pro Zimmer ein bis drei Leute leben und sich eine Küche, ein Bad und ein, bestenfalls zwei Klos teilen.
Auch eine Möglichkeit, „Wohnungsnot“ zu bekämpfen.
Engels rechtfertigt in seiner Schrift auch Pacht und Miete:
„Übrigens muß konstatiert werden, daß die ‘faktische Besitzergreifung’ sämtlicher Arbeitsinstrumente, die Inbesitznahme der gesamten Industrie von seiten des arbeitenden Volkes, das gerade Gegenteil ist von der proudhonistischen ‘Ablösung’. Bei der letzteren wird der einzelne Arbeiter Eigentümer der Wohnung, des Bauernhofs, des Arbeitsinstruments; bei der ersteren bleibt das ‘arbeitende Volk’ Gesamteigentümer der Häuser, Fabriken und Arbeitsinstrumente, und wird deren Nießbrauch, wenigstens während einer Übergangszeit, schwerlich ohne Entschädigung der Kosten an einzelne oder Gesellschaften überlassen. Gerade wie die Abschaffung des Grundeigentums nicht die Abschaffung der Grundrente ist, sondern ihre Übertragung, wenn auch in modifizierter Weise, an die Gesellschaft. Die faktische Besitznahme sämtlicher Arbeitsinstrumente durch das arbeitende Volk schließt also die Beibehaltung des Mietverhältnisses keineswegs aus.“ (S. 70)
Statt dem Privateigentum setzt Engels – und, auf ihn aufbauend, Lenin – auf ein anonymes Volkseigentum, das aber natürlich von irgendwem vertreten werden muß, und an diese Volksvertretung sind auch Pacht und Miete zu entrichten. Der gesamte Wohnraum, und auch der gesamte Boden eines Landes erhält also einen neuen Eigentümer, der fürs Einkassieren der Pacht und Miete zuständig ist und natürlich auch darüber entscheidet, wer diese Wohnungen bewohnen, auf diesem Grund bauen oder jene Felder bewirtschaften darf. Diese mit dem unvermeidlichen Hinweis auf die „Übergangszeit“ eingerichteten neuen Besitzverhältnisse weisen darauf hin, daß hier die gesamte Bevölkerung gewaltsam enteignet und eine keineswegs absterbende neue Macht eingerichtet wird.
Lenins Schlußfolgerung aus den Ausführungen Engels’ ist anders, bzw. sieht die sich daraus ergebenden Notwendigkeiten als eine positive Entwicklung:
„Alles das erfordert eine gewisse Staatsform, erfordert aber keineswegs einen besonderen militärischen und bürokratischen Apparat mit beamteten Personen in besonders bevorzugter Stellung.“ (S. 70)
Über diesen Satz hätten die Bürger der Sowjetunion nur herzhaft gelacht. Eine Stellung im Wohnungsamt war dort nämlich sehr begehrt, weil man da an einer der Schaltstellen der Macht saß.

Waldbrände und Privateigentum

RUSSLANDS HOLPRIGER WEG IN DIE MARKTWIRTSCHAFT
Die elementarste Form des Eigentums ist die an Grund und Boden, und es ist auch die, wo der Umstand, daß Eigentum gleich Ausschluß ist, am deutlichsten zum Ausdruck kommt: Betreten verboten!
In den ehemals sozialistischen Staaten ist die (Wieder-)Einrichtung des Privateigentums allen Regierungen seit der Wende oberstes Gebot. Es stellt sich aber heraus, daß das gar nicht so einfach ist. Also, es genügt nicht, Eigentum einfach zu verordnen und dann mit Polizei und Justiz darüber zu wachen, daß es auch von allen respektiert wird.
Am einfachsten war es noch, den Wohnraum zu zu privatisieren. Den Bewohnern irgendwelcher Plattenbauten und Hütten auf den Dörfern wurde gesagt: Ihr seid jetzt stolze Besitzer eurer Liegenschaften und könnt/müßt euch in Zukunft selbst darum kümmern, daß das Dach nicht undicht wird, Rohrbrüche behoben werden, usw. Dieses plötzliche Wohnungsbesitzerdasein hat einigen alleinstehenden älteren Leuten das Leben gekostet, die das Pech hatten, in zentralen Lagen in Moskau oder Petersburg zu wohnen. Aber immerhin, das Eigentum war hergestellt, und die Kosten für die Aufrechterhaltung der Bausubstanz war auf die neuen Eigentümer abgewälzt.
Etwas schwieriger war die Sache in den Kommunalkas, wo sich verschiedene Parteien ein Klo, eine Küche und ein Bad teilten, und daher nicht privatisiert werden konnten. Diese Wohnungen blieben weiterhin im Eigentum der Stadtverwaltungen und sind entsprechend verwahrlost.
Um die Landflucht zu stoppen, wurde in Moskau vor einigen Jahren die in den 90-er Jahren abgeschaffte „Propiska“ wieder eingeführt. Die Propiska, also das Recht, in Moskau zu wohnen, ist an den Besitz einer Wohnung geknüpft, was zum Ergebnis hat, daß ein guter Teil der Bewohner Moskaus illegal dort wohnt, was wiederum der Polizei Zusatzeinkünfte verschafft …
Aber alle diese kleinen Unstimmigkeiten auf dem Weg zur Marktwirtschaft sind nichts gegen die Schwierigkeiten, die sich bei der Überführung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen in Privateigentum ergeben. Diese Flächen haben nämlich sowohl volkswirtschaftliche als auch sicherheitstechnische Bedeutung.
In der Landwirtschaft ist eine Art Kompromiß gefunden worden, der alle wichtigen Subjekte zufriedenstellt, also Staat ebenso wie Unternehmer. Offiziell bleibt der Staat Eigentümer des Bodens. Die Kolchosen wurden in Genossenschaften umgewandelt, und wer sich angesichts der elenden Gehälter der dort beschäftigten Landarbeiter lieber als selbständiger Kleinbauer betätigen will, kann Land pachten – entweder von der Genossenschaft, oder vom Staat selbst.
Bei den Wäldern ist es so, daß sie erstens in der Nähe von Städten von Datscha-Siedlungen durchzogen sind. Diese Datschas konnte und wollte der Staat ihren Bewohnern nicht wegnehmen. Erstens hätte er nichts damit anfangen können. Zweitens stellte und stellt die Datscha für einen guten Teil der Stadtbevölkerug eine Überlebensquelle dar: Ingenieure, Lehrer und Kindergärtnerinnen pflanzen und ernten am Wochenende im Schweiße ihres Angesichts Obst, Kartoffeln, Tomaten und Gurken, um mit ihren elenden Gehältern irgendwie über die Runden zu kommen. Und drittens, laufen unter „Datscha“ auch die schmucken Villen im Grünen, die sich Mitglieder der politischen Klasse und die neuen Kapitalisten Russlands eben auch in den Wald gebaut hatten.
Das Forstgesetz von 1997 regelte mit Eigentum und Pacht irgendwie den Besitz und die Benutzung der Datschas. Der Großteil der Forste blieb jedoch weiterhin unter staatlicher Verwaltung. Die Forstverwalter waren Staatsbeamte. Sie kümmerten sich um Rodung, wirtschaftliche Nutzung, Handel mit Nutz- und Brennholz, Wiederaufforstung, und eben auch um die Brandbekämpfung.
Offenbar war dieser Zustand der Regierung Putin/Medwedjew jedoch nicht recht, im Sinne einer Kosten-Nutzen-Rechnung, und so trat 2007 ein neues Forstgesetz in Kraft. Darin wurden die Wälder in 3 Kategorien aufgeteilt: 2 Arten von Schutz- bzw. geschütztem Wald, und 3. derjenige Wald, der zur Bewirtschaftung freigegeben wird. (Militärische Einrichtungen und Sperrgebiete waren schon vorher der Heeresverwaltung unterstellt.) Die staatliche Forstverwaltung wurde aufgelöst und 70.000 Leute entlassen. Die Forste wurden – mit bestimmten Auflagen im Falle der Schutzwälder – an die Gemeinden übergeben, mit dem Auftrag, sich ab jetzt selber darum zu kümmern. Der Grundgedanke war wohl, daß die Lokalbehörden sich bemühen würden, Pächter oder Käufer zu finden, die diese Wälder profitabel bewirtschaften, oder sich selbst als Unternehmer betätigen würden.
Es trat also zunächst eine ziemliche Zersplitterung der Forstverwaltung ein, und obwohl manche der entlassenen Forstbeamten vielleicht wieder von einer oder der anderen Gemeinde angestellt wurden, ging eine Menge Sachkenntnis verloren, so auch in Fragen der Brandprävention und -bekämpfung. Waldbrände sind nämlich etwas völlig Übliches in Rußland, und zu ihrer Bekämpfung wurde zu Sowjetzeiten einiges unternommen. Die Flotte der Überwachungs- und Löschflugzeuge war zwar seit der Wende stark geschrumpft, und auch sonst lag einiges im Argen, aber die alten Methoden des Umgangs mit Waldbränden bewährten sich im Großen und Ganzen doch noch.
Die Gemeinden widmeten Forst in Bauland um, wenn sie zahlungskräftige Interessenten fanden. Mancherorts kam es auch zu einer halbwegs prosperierenden und profitträchtigen Forstbewirtschaftung. In vielen verelendeten und verödeten Landstrichen jedoch geschah gar nichts mehr: Die Gemeinden hatten kein Geld zur Bezahlung von Forstbeamten, durch abgelegene Lage war auch Holzhandel nicht profitabel.
Die Brandbekämpfung war nach einem Gesetz aus dem 90er Jahren Sache der Lokalbehörden, aber eben nur auf die Siedlungen bezogen, nicht auf den Wald. Mit dem Forstgesetz von 2007 wurde ihnen elegant und ohne zusätzliche Mittel auch der Brandschutz im Wald übertragen.
Es gab übrigens auch in den Jahren 2007-2009 großflächige Waldbrände, die allerdings nicht eine solche Medienwirksamkeit wie heuer erreichten, weil sie sich in entlegeneren Gebieten abspielten und die Hauptstadt nicht in Mitleidenschaft gezogen wurde.
Einmal sehen, was sich die russische Regierung jetzt einfallen lassen wird, um einerseits den Vormarsch des Privateigentums nicht zu be-, aber Vorkommnisse wie heuer zu verhindern. Ein schwieriger Spagat.

Staat und Revolution, Teil 6

Der letzte, 4. Teil des 3. Kapitels heißt: „ORGANISIERUNG DER EINHEIT DER NATION“
Dieser Titel ist interessant und wichtig, weil viele Anhänger Lenins immer wieder meinen, er sei ein Gegner und Kritiker des Nationalismus’ gewesen. Mitnichten! Er wollte sich den Nationalismus zunutze machen, aus Gründen, die im weiteren zu erläutern sind.
„Die Einheit der Nation sollte nicht gebrochen, sondern im Gegenteil organisiert werden durch die Kommunalverfassung; sie sollte eine Wirklichkeit werden durch die Vernichtung jener Staatsmacht, welche sich für die Verkörperung dieser Einheit ausgab, aber unabhängig und überlegen sein wollte gegenüber der Nation, an deren Körper sie doch nur ein Schmarotzerauswuchs war.“ (S. 62)
Das ist zunächst ein Zitat von Marx aus dem „Bürgerkrieg in Frankreich“. Marx weist darauf hin, daß die Pariser Kommune von der Idee der Nation beseelt war.
Kommt jetzt eine Kritik des Gedankens der Nation?
Wieder einmal natürlich nicht! Sondern es folgt eine Beschimpfung Bernsteins, der angeblich diesen Gedanken fehlinterpretiert hat, indem er ihn mit Proudhons Ideen verbunden hat.
(Es mag ja sein, daß Bernstein hier Unsinn verzapft hat. Dem Inhalt nach wird er jedoch hier nicht kritisiert, sondern wieder einmal als Verräter gebrandmarkt.)
Und Lenin macht aus obigem Zitat eine Frage des Zentralismus gegenüber dem Föderalismus. Das ist in obigem Zitat gar nicht Thema, aber Lenin nimmt das als Ausgangspunkt für diese – ihn offenbar bewegende – Frage.
Er legt einfach, und vollkommen ohne irgendein Argument fest: Wenn sich Kommunen vereinen, um den bürgerlichen Staat zu vernichten, so haben sie sich damit schon der Idee des Zentralismus verschrieben, also dem Prinzip, daß eine zentrale Gewalt entscheidet, was zu geschehen hat.
Dies alles angeblich im Interesse der
Einheit der Nation:
„Marx betonte ausdrücklich, als ob er die Möglichkeit einer Entstellung seiner Ansichten vorausgesehen hätte, daß die gegen die Kommune erhobene Anschuldigung, sie hätte die Einheit der Nation vernichten, die Zentralregierung abschaffen wollen, eine bewußte Fälschung ist.“
Für Lenin ist die Idee der Nation das Gleiche wie das Prinzip des Zentralismus: Die Unterordnung unter eine zentrale Gewalt und die Identifizierung der solchermaßen Unterworfenen mit dieser Zentralgewalt, allerdings jetzt unter der Idee der „proletarischen Revolution“ und der „Diktatur des Proletariats“.
Lenins diesbezügliche Position wurde von seinen Anhängern immer gerechtfertigt mit Argumenten wie: Er hätte den Nationalismus für die Idee der Revolution funktionalisieren wollen, im Sinne seiner Einseiferei für die Idee der Revolution. Er sei im Grunde dem Nationalismus nicht aufgesessen.
Alles ein Schmarrn.
Erstens, der Nationalismus läßt sich nicht funktionalisieren für etwas anderes als eben denselben: Wenn man an die freiwillige kollektive Unterordnung unter eine Gewalt gutheißt, so ist man eben dafür. Jeder Appell an den Nationalismus ist eine Bestärkung desselben, er läßt sich nicht für eine Kritik des Nationalismus benützen.
Zweitens, Lenin war doch gerade scharf auf den Nationalismus. Er wollte, daß die Sowjets – die gabs ja 1917 – sich als Nation begreifen, als Teil eines großen Ganzen betrachten und dem Diktat der Partei unterordnen.
„Staat und Revolution“ ist, gerade in diesem Kapitel, eine verhüllte Kampferklärung an die Räte: Ordnet euch der Partei unter, andernfalls seid ihr Verräter! Weil die Bolschewiki sind die legitimen Vertreter der Arbeiterklasse: Sie sind berufen, sie zu führen.
Die Pariser Kommune mußte also in der Interpretation Lenins für quasi das Gegenteil dessen herhalten, was ihre Vertreter erstrebten: Die Selbstorganisation der Gemeinden, oder, im vorliegenden Falle: der Räte. Mit Berufung auf Marx maßt sich Lenin an, die Selbstorganisation von unten für nichtig zu erklären und sie zu einer nationalen Erhebung umzuinterpretieren, die der Führung der Partei bedarf. Der gesamte 5. Punkt dieses Kapitels dient diesem Beweiszweck. Wenn sich die Menschen selbst organisieren, ihre Vertretungen wählen und ihre Entscheidungen treffen, so ist das ein einziger Auftrag an die Partei, diese Organe zu entmachten, und in einem größeren Organismus aufgehen zu lassen, der sich dann – im Interesse der Betroffenen, selbstverständlich! – ihrer Anliegen annimmt und diese nach dem eigenen Gutdünken der Partei, oder der „Diktatur des Proletariats“ wahrnimmt. Damit macht sich natürlich dieses Gremium – Staat, Partei, Verwaltung – von den Bedürfnissen der ursprünglichen Beschlüsse dieser –„unreifen“ – Vertretungen völlig unabhängig.
Noch etwas kann man diesem Kapitel entnehmen: Der „Staat“ ist für Lenin ausschließlich die Exekutive, der Gewaltapparat: Polizei, Heer. Andere Teile des Staatsapparates, die Rechtspflege, das Unterrichtswesen, die Gesetzgebung und die Volksvertretung in Form des Parlaments, sind nicht „Staat“, sondern „Verwaltung“ – sie werden zu einem Teil der „Gesellschaft“, den man durchaus übernehmen und fortführen kann. Ihre Stellung im Rahmen des kapitalistischen Systems ist nicht Gegenstand seiner Analyse, wenn man diese Schrift überhaupt als Analyse bezeichnen will. Mit dieser Scheidung ist auch klar, daß „Zerschlagen des Staatsapparates“ sich bloß auf die Zerstörung und Neukonstituierung von Heer, Polizei – und Geheimdienst!” – bezieht, nicht auf die „zivile Sphäre“ ebendieses Staatsapparates.