Eine Resolution des Europaparlaments

DER KRIEGSWILLE DER EU

Zum Jahrestag des russischen Einmarsches in der Ukraine hat das Europaparlament eine Resolution erlassen, die man hier herunterladen kann.

Darin wird unter Punkt 1 verlautbart: DAS EP „bekräftigt seine (…) Unterstützung für die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen“ (…)

Das heißt nicht mehr und nicht weniger, als daß sich das EP die Absicht der Ukraine zu eigen macht, die Krim zurückzuerobern.
Dieser Wille zum totalen Krieg zieht sich durch das ganze weitere Dokument.

Punkt 2: „fordert Russland und seine Helfershelfer auf, (…) alle Streitkräfte und Hilfstruppen sowie sämtliche militärische Ausrüstung aus dem gesamten international anerkannten Hoheitsgebiet der Ukraine abzuziehen“,

Punkt 7 „ist der Ansicht, dass das Ergebnis des Krieges und die Haltung der internationalen Gemeinschaft von entscheidender Bedeutung dafür sein werden, wenn es gilt, das künftige Handeln anderer autoritärer Regime, die den Verlauf des Krieges genau beobachten, zu beeinflussen“

Hier wird ausgesagt, daß sich das EP bewußt ist, daß dieser Krieg einer um die Neuaufteilung der Welt in befreundete und feindliche Staaten ist, und daß die EU in dieser Frage kein Pardon kennt.

Punkt 8: „betont, dass das Hauptziel der Ukraine darin besteht, den Krieg gegen Russland zu gewinnen, worunter zu verstehen ist, dass sie in der Lage ist, sämtliche Streitkräfte Russlands sowie seine Hilfstruppen und Verbündeten aus dem international anerkannten Hoheitsgebiet der Ukraine zu vertreiben; ist der Ansicht, dass dieses Ziel nur durch die kontinuierliche, dauerhafte und stetig zunehmende Lieferung von Waffen ausnahmslos aller Gattungen an die Ukraine erreicht werden kann;“

Damit ist gesagt, daß keine Waffengattung mehr ausgeschlossen ist und man merkt, wie die Debatte um die Panzer nur der Türöffner war für unbegrenzte Waffenlieferungen.

Punkt 9: „fordert, dass Russland dauerhaft davon Abstand nimmt, die Souveränität, Unabhängigkeit und territoriale Unversehrtheit der Ukraine und anderer Nachbarländer zu verletzen oder zu bedrohen; betont, dass sich die Aggression Russlands insofern nicht auf die Ukraine beschränkt, als sich diese Aggression nachteilig auf die Sicherheit und die Wirtschaft aller Länder der Östlichen Partnerschaft der Union auswirkt, was insbesondere für die Republik Moldau gilt, die ständig politischer Erpressung, Sicherheitsbedrohungen und Provokationen seitens Russlands ausgesetzt ist, die darauf abzielen, die Regierung zu destabilisieren und die Demokratie zu untergraben, und den Weg des Landes in Richtung der Union zu vereiteln drohen; nimmt die jüngste Erklärung der Präsidentin der Republik Moldau, Maia Sandu, zur Gefahr eines Staatsstreichs im Land zur Kenntnis; fordert die Union und ihre Mitgliedstaaten auf, die Republik Moldau weiter zu unterstützen, da ihre Schwachstellen die Widerstandsfähigkeit der Ukraine beeinträchtigen und die Sicherheit Europas gefährden könnten; fordert die Union und ihre Mitgliedstaaten auf, Solidarität und Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Initiative Östliche Partnerschaft zu fördern und alle erforderlichen Ressourcen in Anspruch zu nehmen, um auf neu auftretende Bedrohungen angemessen zu reagieren;“

Damit ist die Republik Moldau sozusagen zu einem Mitglied der NATO erklärt, was nicht nur Waffenlieferungen an diesen Staat und Unterstützung für ihn verheißt, sondern auch einen Kriegseintritt der NATO in Aussicht stellt für den Fall, daß z.B. Transnistrien von Rußland gegen einen Angriff der NATO verteidigt würde.
Damit wird auch das bisher sehr zurückhaltende Rumänien sozusagen verpflichtet, sein Territorium als Aufmarschgebiet gegen Rußland zur Verfügung zu stellen.

Punkt 10: „betont, dass Präsident Putin, die anderen Mitglieder der Führung Russlands und ihre Verbündeten in Belarus (…) zur Rechenschaft gezogen werden müssen; besteht zudem darauf, dass auch diejenigen, die das Regime in Russland stützen, für ihre Rolle im Angriffskrieg Russlands zur Rechenschaft gezogen werden;“

Damit wird eine gewisse Analogie zu Jugoslawien und dem Haager Tribunal und auch zum Nürnberger Tribunal hergestellt und damit explizit die völlig Zerstörung und Zerschlagung Rußlands ins Auge gefaßt. Anders kann man nämlich die russische Führung nicht vor Gericht stellen.

Punkt 14: „bekräftigt, dass die fortgesetzte Zwangsumsiedlung und Deportation von Kindern aus der Ukraine, auch aus Heimen, nach Russland und ihre Zwangsadoption durch Familien in Russland einen Verstoß gegen das Recht der Ukraine und das Völkerrecht darstellt; unterstreicht, dass nach Artikel II der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermords die gewaltsame Überführung von Kindern einer Gruppe in eine andere Gruppe Völkermord bedeutet;“

Es werden also die schwersten Geschütze aufgefahren, die das derzeitige Völkerrecht zur Verfügung hat.

Sehr bedrohlich für die innere Verfaßtheit der EU ist weiters Punkt 15: „begrüßt die Aussagen von Präsident Selenskyj in seiner Rede vor dem Europäischen Parlament, wonach dieses Europa auch das Europa der Ukraine sei, die Regeln der Union auch die Regeln der Ukraine seien, die europäische Lebensweise auch die Lebensweise der Ukraine sei und die Ukraine sozusagen auf dem Weg nach Hause sei, und unterstützt diese Aussagen uneingeschränkt“

Angesichts der durch die sozialen und kritischen – nicht die Qualitätsmedien! – gehenden Bilder von ukrainischen Soldaten mit den Insignien und Parolen des Dritten Reiches ist damit die Möglichkeit eröffnet, den europäischen Faschismus wieder zum Teil der politischen Kultur werden zu lassen, also eine Ukrainisierung der EU zuzulassen.

Punkt 17 betrifft die Ukraine selbst, er „betont, dass der Beitritt zur Union im Einklang mit Artikel 49 des Vertrags über die Europäische Union erfolgen muss, wobei die einschlägigen Verfahren eingehalten und die festgelegten Kriterien, insbesondere die sogenannten Kopenhagener Kriterien für die Mitgliedschaft in der Union, erfüllt werden müssen, und dass der Beitrittsprozess nach wie vor ein Verfahren ist, bei dem auf die Verdienste des jeweiligen Landes abgestellt wird und das die Annahme und Durchführung einschlägiger Reformen erfordert, insbesondere in den Bereichen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte, Marktwirtschaft und Umsetzung des Besitzstands der Union;“

D.h., daß die in den letzten Jahren erworbenen und alle künftigen Eigentumsrechte von EU-Bürgern und -Firmen in der Ukraine auf jeden Fall zu respektieren sind und die Ukraine sich als de-facto-Kolonie der EU zu betrachten hat. Sie hat allen EU-Besitzern Tür und Tor zu öffnen.

In Punkt 18 wird eine Konkurrenz der Kriegstreiber innerhalb der EU angeregt: „bekräftigt, dass es die Bereitstellung militärischer Unterstützung für die Ukraine so lange unterstützt, wie es erforderlich ist; würdigt die Anstrengungen der Mitgliedstaaten bei der Bereitstellung der militärischen Unterstützung und des HR/VP bei der Koordinierung der militärischen Unterstützung, damit die Ukraine ihr legitimes Recht auf Selbstverteidigung gegen den Angriffskrieg Russlands wahrnehmen kann; bekräftigt seine Forderung an die Mitgliedstaaten, ihre militärische Unterstützung dennoch erheblich zu verstärken und zu beschleunigen, damit die Ukraine sich nicht nur gegen die Angriffe Russlands verteidigen, sondern auch die uneingeschränkte Kontrolle über ihr gesamtes international anerkanntes Hoheitsgebiet wiedererlangen kann; fordert die Mitgliedstaaten, die USA, das Vereinigte Königreich und Kanada auf, ihre Zusage, der Ukraine moderne Kampfpanzer zur Verfügung zu stellen, rasch in die Tat umzusetzen; hält es für überaus wichtig, dass sich die Verbündeten der Ukraine bei der Analyse der dringenden Gesuche der staatlichen Stellen der Ukraine um schwere Waffen und moderne Luftabwehrsysteme auch künftig eng abstimmen und dass sie die Geschlossenheit wahren; fordert, dass ernsthaft geprüft wird, der Ukraine Kampfflugzeuge und Kampfhubschrauber westlicher Bauart sowie zweckmäßige Mehrfachraketenwerfersysteme zu liefern und die Munitionslieferungen erheblich auszuweiten;“

Punkt 19 erklärt über die Sanktionspolitik eigentlich der ganzen Welt den Krieg und untersagt den Staaten der Union eine eigenständige Energiepolitik: „indem Einfuhren von fossilen Brennstoffen, Uran und Diamanten aus Russland untersagt werden, und auch die Sanktionen gegen Personen und Organisationen erheblich auszuweiten, etwa gegen sämtliche Personen, die mit der sogenannten Gruppe Wagner und anderen von Russland finanzierten bewaffneten Gruppen, Milizen und Hilfstruppen – auch diejenigen, die in den besetzten Gebieten der Ukraine operieren – in Verbindung stehen, und die Erdgasfernleitungen Nord Stream 1 und 2 vollständig aufzugeben, um der Finanzierung von Putins Kriegsmaschinerie durch Gelder der Union ein Ende zu setzen;“

Punkt 22 erweitert diese Drohung an Staaten, die sich den Sanktionen des Westens nicht anschließen: „ist zutiefst besorgt über Berichte, wonach mehrere Drittländer mit Russland kollaborieren, um es bei der Umgehung von Sanktionen zu unterstützen, darunter Berichte darüber, dass Iran und Nordkorea Russland kontinuierlich militärische Ausrüstung liefern, dass chinesische staatseigene Verteidigungsunternehmen Russland Güter mit doppeltem Verwendungszweck, Navigationsgeräte, Störtechnologie und Kampfflugzeugteile liefern und dass Russland „Schattentanker“ betreibt; fordert die Kommission auf, Vorkehrungen dafür zu treffen, dass Erdgas aus Russland, das Sanktionen der Union unterliegt, auch nicht auf Umwegen und unter dem Deckmantel von Gaseinfuhren aus Drittländern – etwa Aserbaidschan – in die Union gelangt; (…) und an einem Mechanismus für sekundäre Sanktionen zu arbeiten, mit dem etwaige Schlupflöcher geschlossen würden; verurteilt das Verhalten der Länder, die Russland beim Abwenden der Auswirkungen der verhängten Sanktionen Hilfestellung leisten, und fordert die Union auf, Unternehmen, Vereinigungen oder Einzelpersonen, die an der Umgehung der Sanktionen mitwirken, rigoros strafrechtlich zu verfolgen;“

Hier kündigen sich gewisse Schwierigkeiten für die EU an. Saudi-Arabien kauft nämlich massenhaft russisches Erdöl und verkauft es mit Aufschlag als saudisches weiter an die EU. Es ist anzunehmen, daß die EU vor diesem Geschäft die Augen verschließen wird, weil von irgendwoher muß sie Öl ja kaufen.

Punkt 23 setzt bisherige Enteignungen ins Recht und kündigt neue an: „fordert die Kommission und die Mitgesetzgeber auf, die rechtliche Regelung zu vervollständigen, die die Einziehung russischer Vermögenswerte, die von der Union eingefroren wurden, und deren Verwendung zur Bewältigung der verschiedenen Folgen der Aggression Russlands gegen die Ukraine, auch für den Wiederaufbau des Landes und die Entschädigung der Opfer der Aggression Russlands, ermöglicht; betont seine Überzeugung, dass Russland nach Kriegsende verpflichtet werden muss, die ihm auferlegten Reparationen zu zahlen, damit es einen wesentlichen Beitrag zum Wiederaufbau der Ukraine leistet;

Auch hier wird der totale Krieg angekündigt, das die Zerstörung Rußlands als Kriegsziel benennt.

Punkt 27 schließlich kündigt freie Hand für Propaganda und Zensur an: „fordert die Union und ihre Mitgliedstaaten auf, strategisch und vorausschauend gegen hybride Bedrohungen vorzugehen und die Einmischung Russlands in politische Verfahren, Wahlen und andere demokratische Abläufe in der Ukraine und in der Union zu verhindern, insbesondere böswillige Handlungen, mit denen die öffentliche Meinung manipuliert und der Beitritt der Ukraine zur Union letztendlich verhindert werden soll; fordert die Union und ihre Mitgliedstaaten auf, die Widerstandsfähigkeit gegen Desinformation und Störkampagnen zu erhöhen, mit denen demokratische Prozesse untergraben werden sollen und Zwietracht in der Ukraine und in der Union gesät werden soll, und Schlupflöcher zu schließen, indem sichergestellt wird, dass Rundfunkunternehmen und Fernsehsender aus der Union weder Dienstleistungen für Fernsehsender aus Russland erbringen, gegen die Sanktionen verhängt wurden, noch zur Verbreitung von Desinformationsinhalten aus Russland beitragen;

Kritische Stimmen aller Art können nach diesem Beschluß zu russischer Propaganda erklärt und verfolgt werden.
Außerdem wird hier eine Art Konkurrenz der EU-Staaten darum entfacht, wer sich dieser Propaganda- und Zensur-Vorschrift vollständig oder nur teilweise unterwirft.

Es ist der oben zitierten EU-Website, von der dieser Text heruntergeladen wurde, nicht zu entnehmen, mit wie vielen Gegenstimmen oder Enthaltungen diese Resolution angenommen wurde. Es ist anzunehmen, daß das nicht vorgesehen ist, weil die Einigkeit der EU nicht durch dergleichen Störschwingungen beeinträchtigt werden soll. Es ist weiters anzunehmen, daß auf alle Gegner dieser Resolution viel Druck ausgeübt werden wird, bis hin zu Korruptions-„Enthüllungen“.

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Fazit:

1. WIR SIND IM III. WELTKRIEG. An dieser Erkenntnis führt kein Weg vorbei.

2. Die EU, die lange im Windschatten der USA versucht hat, ökonomisch zu erstarken und den USA die militärische Absicherung der bestehenden Weltordnung zu überlassen, hat eine Wende vollzogen. Ab jetzt setzt sie auf den totalen Krieg und will damit die USA überholen, wo in Militär, Politik und Medien kritische Stimmen gegen das Engagement im Ukrainekrieg (= Weltkrieg) laut werden.

3. In der EU selbst ist eine neue Führungskonkurrenz ausgebrochen, wer in Wort und Tat mehr für diesen Krieg in die Schlacht wirft.

4. Die Ukraine – und am Rande auch Moldawien – wird zum Schlachtfeld ohne Wenn und Aber erklärt. Ihre gesamte Bevölkerung und ihr Territorium haben für den Zweck der Niederringung Rußlands zur Verfügung zu stehen – im militärischen wie im ökonomischen Sinne.

5. Prekär wird mit einer solchen Resolution die Stellung Ungarns und in geringerem Ausmaß Rumäniens, die sich diesem Ziel nicht oder nur teilweise verschreiben wollen.

6. Daß Rußland diesen Krieg als einen weiteren Vaterländischen Krieg – also einen um seine pure Existenz – begreift, ist dieser Feindschaftserklärung angemessen.

Die multipolare Welt

EINE UNERFREULICHE PERSPEKTIVE

Über Staatsgewalt, Landesgrenzen und Krieg

Eine Landesgrenze ist ein völliges Kunstprodukt. Nichts ist dümmer als das Geschwätz von „natürlichen“ Grenzen.
Eine Landesgrenze sagt aus, wie weit die Gewalt des einen und des anderen Staates reicht, die sich auf den beiden Seiten befinden. Die Staaten haben sich gegeneinander konstituiert und im Laufe ihres Bestehens und einiger kriegerischer Auseinandersetzungen auf diese Grenze geeinigt – eine Einigung, die jederzeit widerrufen werden kann, wenn ein Staat sich mächtig genug fühlt, ein Stück eines Nachbarstaates zu beanspruchen und diesen Anspruch auch durchzusetzen.
Die Welt ist voller strittiger Grenzen. Auch in Europa gibt es genug Grenzen, über die zwischen den Nachbarstaaten keine Einigkeit herrscht, die nicht international anerkannt sind, usw.
Im Laufe der Zeit haben viele Staaten versucht – mit oder ohne Erfolg – ihre Grenzen zu erweitern und sich Territorium der Nachbarstaaten einzuverleiben.

Auch dann, wenn die Grenze nicht berührt wird, gibt es den Anspruch der Staaten, seinen Einfluß und seine Gewalt auch außerhalb seiner Grenzen zur Geltung zu bringen. Sei es mit kriegerischen, sei es mit „friedlichen“ Mitteln, die auch immer recht gewaltträchtig sind. Dazu später.

Zu Zeiten des Kalten Krieges – als die Welt in Anlehnung an den heutigen Sprachgebrach „bipolar“ war –, wachte auf beiden Seiten des Eisernen Vorhanges eine Macht darüber, daß Grenzstreitigkeiten verbündeter Staaten nicht in Kriegen mündeten. Im sowjetischen Einflußbereich war Revanchismus aller Art verboten. Nur die Hauptmacht selber nahm sich Grenzveränderungen heraus, vor allem im Gefolge von Weltkrieg II.
Auch im Westen gab es Grenzkriege, wie den Falkland-Krieg 1982, oder von der NATO im Keim erstickte Auseinandersetzungen wie diejenigen zwischen Griechenland und der Türkei.
Generell aber galt, daß keiner der Blöcke Grenzkriege wollte, weil das die Allianz gegen den Hauptfeind geschwächt hätte.

Diese einigende Klammer fiel mit dem Zerfall der SU weg. Seither ist das Rennen wieder eröffnet. In den Nachfolgestaaten der SU, auf dem Balkan, im Nahen Osten, in Nordafrika, im Fernen Osten – überall melden sich „eingefrorene“ Konflikte und Grenzstreitigkeiten, es wird aufgerüstet wie wild und nix ist mehr fix.

Das gehört zu einer multipolaren Welt dazu, und zeugt davon, daß diese bereits fortschreitet. Die verschiedenen „Pole“ wollen eben ihre Grenzen und ihren Einfluß auf Kosten anderer erweitern.

Internationale Spielregeln

Wer sich auf Regeln beruft, vergißt meist, daß es jemanden gibt, der die Regeln setzt, und andere, die sie befolgen.
Bereits beim nationalen Recht gibt es das Mißverständnis, daß das Recht selbst sozusagen natürlich, göttlich oder ähnliches sei und die tatsächliche Staatsgewalt es nur vollstreckt. Man macht sich gerne etwas darüber vor bzw. täucht sich darüber hinweg, daß diese Gewalt es auch setzt, also das Recht überhaupt erst durch Gewalt in die Welt kommt.
Anhänger des Rechts, der Menschenrechte und der internationalen Spielregeln sind daher immer Parteigänger der Gewalt, auch wenn sie sich als das Gegenteil präsentieren und gegen – einzelne, partikulare – Gewalt wettern.

Zu diesen „internationalen Spielregeln“ gehören auch die diversen supranationalen Gerichtshöfe in Den Haag, Luxemburg, Straßburg, die dadurch, daß sie keinem besonderen Staat angehören, dem Trugbild Leben verleihen, daß das Recht über der Gewalt stünde.
Man merkt aber an ihren Rechtssprüchen, daß sie die Interessen bestimmter Staaten bevorzugen und sich auch nicht daran stoßen, daß die USA sich ihrer Jurisdiktion nicht unterwirft. Darin erkennt man ein Bewußtsein dessen, daß die Hegemonialmacht nicht in gleichem Maße zur Rechenschaft gezogen werden kann wie die restlichen Staaten, die sich an die von dieser Macht gesetzten Regeln halten müssen und das meistens auch wollen.

Rußland beklagt die „Privatisierung“ der internationalen Regeln durch EU und USA und möchte gerne seine Rechtssprechung über seine Grenzen ausdehnen. Deshalb erhebt es Anklage gegen ausländische Bürger (der Ukraine), wo eine angebliche Gesetzesübertretung nach internationalem Recht dingfest macht. Damit will sich die russische Regierung als der bessere Vollstrecker des internationalen Rechts präsentieren, das es damit auch anerkennt.
Rußland leistet sich damit den Widerspruch, der Hegemonialmacht ihre Sonderstellung zu bestreiten, aber das von ihr aufrechterhaltene Regelwerk anzuerkennen.

Dieses Regelwerk bezieht sich auch auf die restlichen Interessen, die neben der Machtvollkommenheit der Staaten existieren bzw. die Grundlage ihrer Ambitionen bilden.

Der Weltmarkt

Es müssen einmal klare Verhältnisse geschaffen werden, damit ein US-Unternehmen in Ägypten investieren oder eine deutsche Firma Lieferverträge mit einem Unternehmen in Indonesien abschließen kann. Das fremde Eigentum muß geschützt sein, die Zahlungsmodalitäten gehören abgesichert und die Rechtssprechung muß irgendwie zwischen Herkunfts- und Zielland koordiniert sein. Das ist notwendig, damit sich ein Staat an den Reichtumsquellen eines anderen bedienen kann, unter dem Motto „friedlicher Handel und Wandel“.

Die entsprechende Weltordnung wurde von den USA nach 1945 durchgesetzt, bei dem auch die Kolonialmächte ihre Kolonien aufgeben und damit auf exklusive Handelsbeziehungen verzichten mußten. Unter dem Titel der Souveränität und des „Selbstbestimmungsrechts der Völker“ wurden diese Staaten mit eigenen Regierungen ausgestattet und mit Hilfe von Krediten und Handelsabkommen in den Weltmarkt integriert, was sich bei vielen heute vor allem in Schuldenbergen ausdrückt.

Nach dem Fall des Eisernen Vorhangs wurden die Staaten aus dem Orbit der Sowjetunion Schritt für Schritt in den Weltmarkt einbezogen, durch Einrichtung eines Bankennetzes, Zahlungsmodalitäten, nicht zu vergessen die Einrichtung einer Eigentumsordnung, die in vielen Gegenden mit Hilfe von Schußwaffen stattgefunden hat.

Heute wird das ein Stück weit rückgängig gemacht. Durch Sanktionen und Embargos werden verschiedene Staaten teilweise oder ganz vom Weltmarkt ausgeschlossen. Es bildet sich ein zweiter Weltmarkt. Die „alten“ Nutznießer desselben – die USA, die EU, anglosächsische Staaten, die Schweiz – drängen sich um die Hegemonialmacht USA, während andere eine „Schattenwelt“, einen Weltmarkt der Ausgeschlossenen mit China als Referenzmacht bilden. Dazwischen bilden sich ambitionierte Regionalmächte, die versuchen, sich in beiden Hemisphären zu betätigen.

Sehr kriegsträchtig, das Ganze: Bereits jetzt laufen mehrere Konflikte um die Aufteilung der Welt, ihre Rohstoffe, ihre strategisch wichtigen Positionen, und es ist anzunehmen, daß deren eher mehr werden als weniger.