Die multipolare Welt

EINE UNERFREULICHE PERSPEKTIVE

Über Staatsgewalt, Landesgrenzen und Krieg

Eine Landesgrenze ist ein völliges Kunstprodukt. Nichts ist dümmer als das Geschwätz von „natürlichen“ Grenzen.
Eine Landesgrenze sagt aus, wie weit die Gewalt des einen und des anderen Staates reicht, die sich auf den beiden Seiten befinden. Die Staaten haben sich gegeneinander konstituiert und im Laufe ihres Bestehens und einiger kriegerischer Auseinandersetzungen auf diese Grenze geeinigt – eine Einigung, die jederzeit widerrufen werden kann, wenn ein Staat sich mächtig genug fühlt, ein Stück eines Nachbarstaates zu beanspruchen und diesen Anspruch auch durchzusetzen.
Die Welt ist voller strittiger Grenzen. Auch in Europa gibt es genug Grenzen, über die zwischen den Nachbarstaaten keine Einigkeit herrscht, die nicht international anerkannt sind, usw.
Im Laufe der Zeit haben viele Staaten versucht – mit oder ohne Erfolg – ihre Grenzen zu erweitern und sich Territorium der Nachbarstaaten einzuverleiben.

Auch dann, wenn die Grenze nicht berührt wird, gibt es den Anspruch der Staaten, seinen Einfluß und seine Gewalt auch außerhalb seiner Grenzen zur Geltung zu bringen. Sei es mit kriegerischen, sei es mit „friedlichen“ Mitteln, die auch immer recht gewaltträchtig sind. Dazu später.

Zu Zeiten des Kalten Krieges – als die Welt in Anlehnung an den heutigen Sprachgebrach „bipolar“ war –, wachte auf beiden Seiten des Eisernen Vorhanges eine Macht darüber, daß Grenzstreitigkeiten verbündeter Staaten nicht in Kriegen mündeten. Im sowjetischen Einflußbereich war Revanchismus aller Art verboten. Nur die Hauptmacht selber nahm sich Grenzveränderungen heraus, vor allem im Gefolge von Weltkrieg II.
Auch im Westen gab es Grenzkriege, wie den Falkland-Krieg 1982, oder von der NATO im Keim erstickte Auseinandersetzungen wie diejenigen zwischen Griechenland und der Türkei.
Generell aber galt, daß keiner der Blöcke Grenzkriege wollte, weil das die Allianz gegen den Hauptfeind geschwächt hätte.

Diese einigende Klammer fiel mit dem Zerfall der SU weg. Seither ist das Rennen wieder eröffnet. In den Nachfolgestaaten der SU, auf dem Balkan, im Nahen Osten, in Nordafrika, im Fernen Osten – überall melden sich „eingefrorene“ Konflikte und Grenzstreitigkeiten, es wird aufgerüstet wie wild und nix ist mehr fix.

Das gehört zu einer multipolaren Welt dazu, und zeugt davon, daß diese bereits fortschreitet. Die verschiedenen „Pole“ wollen eben ihre Grenzen und ihren Einfluß auf Kosten anderer erweitern.

Internationale Spielregeln

Wer sich auf Regeln beruft, vergißt meist, daß es jemanden gibt, der die Regeln setzt, und andere, die sie befolgen.
Bereits beim nationalen Recht gibt es das Mißverständnis, daß das Recht selbst sozusagen natürlich, göttlich oder ähnliches sei und die tatsächliche Staatsgewalt es nur vollstreckt. Man macht sich gerne etwas darüber vor bzw. täucht sich darüber hinweg, daß diese Gewalt es auch setzt, also das Recht überhaupt erst durch Gewalt in die Welt kommt.
Anhänger des Rechts, der Menschenrechte und der internationalen Spielregeln sind daher immer Parteigänger der Gewalt, auch wenn sie sich als das Gegenteil präsentieren und gegen – einzelne, partikulare – Gewalt wettern.

Zu diesen „internationalen Spielregeln“ gehören auch die diversen supranationalen Gerichtshöfe in Den Haag, Luxemburg, Straßburg, die dadurch, daß sie keinem besonderen Staat angehören, dem Trugbild Leben verleihen, daß das Recht über der Gewalt stünde.
Man merkt aber an ihren Rechtssprüchen, daß sie die Interessen bestimmter Staaten bevorzugen und sich auch nicht daran stoßen, daß die USA sich ihrer Jurisdiktion nicht unterwirft. Darin erkennt man ein Bewußtsein dessen, daß die Hegemonialmacht nicht in gleichem Maße zur Rechenschaft gezogen werden kann wie die restlichen Staaten, die sich an die von dieser Macht gesetzten Regeln halten müssen und das meistens auch wollen.

Rußland beklagt die „Privatisierung“ der internationalen Regeln durch EU und USA und möchte gerne seine Rechtssprechung über seine Grenzen ausdehnen. Deshalb erhebt es Anklage gegen ausländische Bürger (der Ukraine), wo eine angebliche Gesetzesübertretung nach internationalem Recht dingfest macht. Damit will sich die russische Regierung als der bessere Vollstrecker des internationalen Rechts präsentieren, das es damit auch anerkennt.
Rußland leistet sich damit den Widerspruch, der Hegemonialmacht ihre Sonderstellung zu bestreiten, aber das von ihr aufrechterhaltene Regelwerk anzuerkennen.

Dieses Regelwerk bezieht sich auch auf die restlichen Interessen, die neben der Machtvollkommenheit der Staaten existieren bzw. die Grundlage ihrer Ambitionen bilden.

Der Weltmarkt

Es müssen einmal klare Verhältnisse geschaffen werden, damit ein US-Unternehmen in Ägypten investieren oder eine deutsche Firma Lieferverträge mit einem Unternehmen in Indonesien abschließen kann. Das fremde Eigentum muß geschützt sein, die Zahlungsmodalitäten gehören abgesichert und die Rechtssprechung muß irgendwie zwischen Herkunfts- und Zielland koordiniert sein. Das ist notwendig, damit sich ein Staat an den Reichtumsquellen eines anderen bedienen kann, unter dem Motto „friedlicher Handel und Wandel“.

Die entsprechende Weltordnung wurde von den USA nach 1945 durchgesetzt, bei dem auch die Kolonialmächte ihre Kolonien aufgeben und damit auf exklusive Handelsbeziehungen verzichten mußten. Unter dem Titel der Souveränität und des „Selbstbestimmungsrechts der Völker“ wurden diese Staaten mit eigenen Regierungen ausgestattet und mit Hilfe von Krediten und Handelsabkommen in den Weltmarkt integriert, was sich bei vielen heute vor allem in Schuldenbergen ausdrückt.

Nach dem Fall des Eisernen Vorhangs wurden die Staaten aus dem Orbit der Sowjetunion Schritt für Schritt in den Weltmarkt einbezogen, durch Einrichtung eines Bankennetzes, Zahlungsmodalitäten, nicht zu vergessen die Einrichtung einer Eigentumsordnung, die in vielen Gegenden mit Hilfe von Schußwaffen stattgefunden hat.

Heute wird das ein Stück weit rückgängig gemacht. Durch Sanktionen und Embargos werden verschiedene Staaten teilweise oder ganz vom Weltmarkt ausgeschlossen. Es bildet sich ein zweiter Weltmarkt. Die „alten“ Nutznießer desselben – die USA, die EU, anglosächsische Staaten, die Schweiz – drängen sich um die Hegemonialmacht USA, während andere eine „Schattenwelt“, einen Weltmarkt der Ausgeschlossenen mit China als Referenzmacht bilden. Dazwischen bilden sich ambitionierte Regionalmächte, die versuchen, sich in beiden Hemisphären zu betätigen.

Sehr kriegsträchtig, das Ganze: Bereits jetzt laufen mehrere Konflikte um die Aufteilung der Welt, ihre Rohstoffe, ihre strategisch wichtigen Positionen, und es ist anzunehmen, daß deren eher mehr werden als weniger.

Riskante Spiele um die Energieversorgung

DIE DECKELUNG DES ÖLPREISES

„Die EU hat am Freitag eine Maßnahme von großer Bedeutung vereinbart, um den Sanktionsdruck auf Russland zu erhöhen und die Einnahmen einzudämmen, mit denen der Kreml den Krieg in der Ukraine finanziert.
Die 27 Mitgliedsstaaten haben sich auf eine Obergrenze von 60 Dollar pro Barrel russischen Öls geeinigt, das Moskau auf dem Seeweg verkauft (ungefähr zwei Drittel der Gesamtmenge, die es nach Europa exportiert). Die Maßnahme betrifft das Öl, das durch Pipelines transportiert wird, nicht .
Sie ist Ergebnis der Politik, die von den G-7, der Gruppe der reichsten Länder der Welt, beschlossen wurde und ist Teil eines der Sanktionspakete gegen Moskau. Damit wurde auch ein Mechanismus zur regelmäßigen Überprüfung dieser Obergrenze, im Prinzip alle zwei Monate, vereinbart. Das Ziel ist, daß der solchermaßen vereinbarte Preis laut europäischen Quellen „mindestens“ unter 5% des Marktpreises bleibt.“ (El País, 2.12.)

Hier wird also ein Probeballon losgelassen, um zu sehen, wie der Ölmarkt auf diese Beschränkung reagiert.

Es wird kein Geheimnis daraus gemacht, daß diese Preisdeckelung dem augenblicklichen Marktpreis mehr oder weniger entspricht:

„Der vereinbarte Preis übersteigt jedoch das Niveau, auf dem Russland den größten Teil seines Rohöls verkauft, in dem Versuch, den Ölfluss auf den Weltmärkten aufrechtzuerhalten und den Kreml die Auswirkungen spüren zu lassen, damit sie aber nicht den Hahn für Käufer in Europa zudrehen.“ (ebd.)

Die Preisdeckelung liegt also über dem derzeitigen Weltmarktpreis. Wie soll damit Rußland geschädigt werden?
Man erfährt aus den Medien, daß ursprünglich eine Deckelung von 70 Dollar vorgesehen war, und daß Polen eine Deckelung unterhalb von 60 Dollar gefordert hatte.

Der Ölpreis für die Referenzmarke Brent liegt allerdings über 60%:


https://www.finanzen.at/rohstoffe/oelpreis

Daraus kann man schließen, daß die EU-Staaten bereits heute für europäisches Öl mehr bezahlen als für russisches.

Ursprünglich war vorgesehen, daß die EU-Staaten ab dem 5. Dezember 2022 kein per Tanker transportiertes Öl aus Rußland mehr kaufen sollten. (Die Ausdehnung dieser Maßnahme für Pipeline-Öl scheiterte am Veto Ungarns.)
Der groß angekündigte Beschluß, ein Beispiel für die Einigkeit der EU, ist also eine Maßnahme zur Umgehung des seinerzeit auch mit großem Getöse verkündeten Importstops.
Allerdings bleibt von den alten Sanktionen diejenige Maßnahme bestehen, daß Tanker, die russisches Rohöl transportieren, sich nicht mehr bei westlichen Versicherungsgesellschaften versichern lassen dürfen.
Infolgedessen bildet sich derzeit im Schwarzen Meer vor dem Bosporus ein Stau von Tankern, die von der Türkei nicht durch die Meerengen gelassen werden, weil die Versicherungslage unklar ist und Tanker zu Unfällen und dem Verschütten von Öl neigen.

Das meiste Öl, das durch das Schwarze Meer kommt, stammt aus Kasachstan, von wo auch Österreich einen Teil seiner Ölimporte bezieht.
Kasachstan kann sein Öl nur exportieren, indem es durch eine russische Pipeline nach Novorossisk gelangt und von dort per Tankschiff an seinen Zielort gebracht wird.
Diese kasachischen Ölexporte werden jetzt durch die EU-Maßnahme behindert, weil man dem Öl ja nicht ansieht, wo es herkommt. Es könnte also auch locker russisches Öl zu kasachischem erklärt werden – für welches die Ölpreisbeschränkung nicht gilt – und alles wäre wie vorher.
Kontrollieren kann/darf das die EU nicht, die Türkei will es nicht.

Das demokratische Sprachrohr aus Spanien kriegt sich kaum ein über die erfreulichen Wirkungen der Ölpreisbeschränkung:

„Durch die Obergrenze kann Öl weiterhin zu Käufern beispielsweise in Indien, China oder der Türkei fließen“

– was es ja vorher auch konnte. Die EU hat gar kein Mittel, die Ölkauf-Politik dieser Staaten zu beeinflussen. Die Versicherungsfrage wurde durch Versicherer in Asien bewältigt. Sie wird nur schlagend für Öl-Lieferungen in die EU.
Man glaubt es gar nicht, wo dieser Schritt zur Preisbeschränkung für russisches Öl Stirnrunzeln hervorgerufen hat:

„Die Vereinigten Staaten und andere Stimmen hatten ihre Besorgnis über die Möglichkeit geäußert, dass der Kreml den Verkauf (in die EU) einstellen, die Produktion drosseln und die globalen Ölpreise durch Verknappung des Angebots in die Höhe treiben könnte.“ (ebd.)

Die EU-Politiker ärgert Folgendes:

„Russland hat nach Angaben des Instituts CREA (Centre for Research on Energy and Clean Air) vom November mehr als 108.000 Millionen Euro aus Energieverkäufen eingenommen“ (ebd.)

was sich auch fortsetzen dürfte.

Die Besorgnis der USA (und anderer Stimmen) ist nicht ganz unbegründet. Es könnte auch sein, daß Rußland sein Öl verstärkt nach Südostasien verkauft und die EU sich vermehrt in den Golfstaaten eindecken muß.

Es bietet sich das seltsame Bild, daß diverse EU-Politiker und vor allem Medien volles Rohr auf den bösen Putin und seine menschenrechtsverletzende Politik hetzen, während sie auf Knien zu den Golfstaaten um Energie rutschen und sich hüten werden, die Namen Kashoggi, Badawi oder Prinzessin Latifa in den Mund zu nehmen.

Daß der Ölpreis durch dergleichen Manöver wieder in die Höhe schnellt, ist auch möglich.
Das Allerwahrscheinlichste ist jedoch, daß Staaten Südostasiens in Zukunft ihr Öl billiger beziehen als die EU.